Teilzeit: Rechte, Teilzeitmodelle und HR-Tipps zum Teilzeitjob
Teilzeit ist nicht gleich Teilzeit. Von den zahlreichen Gründen, die Arbeitnehmer zu einer Teilzeitstelle bewegen, bis zu den unterschiedlichen Teilzeitmodellen, für die sich Mitarbeiter im Unternehmen entscheiden können – hier finden Arbeitgeber die wichtigsten Informationen zum Umgang mit einem Teilzeitjob. Mit nützlichen HR-Tipps zur Umsetzung sowie einer sinnvollen Übersicht über die wesentlichen Vor- und Nachteile für die Personalabteilung.
- Inhalt
- 1Trend zur Teilzeitbeschäftigung
- 2Teilzeit: Definition
- 3Teilzeit – wie viele Stunden sind das?
- 4Warum gibt es ein Teilzeit-Gesetz?
- 5Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit?
- 6Recht auf Teilzeit – gilt auch im Recruiting
- 7Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit ablehnen?
- 8Welche Teilzeit-Modelle gibt es?
- 9Brückenteilzeit
- 10Teilzeit und Minijob – das gilt für HR
- 11Vorteile und Nachteile von Teilzeit
- 12Teilzeitarbeit: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
- 13Überstunden bei Teilzeit
- 14Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – geht das?
- 15Fazit
Trend zur Teilzeitbeschäftigung
Immer mehr Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Laut Statistischem Bundesamt verzeichnet die Teilzeitquote in 2023 zum wiederholten Mal einen leichten Zuwachs – von 30% auf 31%. Dabei arbeiten mit etwa 50% mehr Frauen in Teilzeitarbeit. Der Anteil der männlichen Teilzeitbeschäftigten liegt gemäß den Studienergebnissen dagegen nur bei 13%. Insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sticht als klassischer Grund zum Teilzeitjob heraus. Dabei führen rund 27% der in Teilzeit beschäftigten Frauen die Kindertagesbetreuung als Entscheidungsgrund für die eigene Arbeitszeitreduzierung an.
Modelle zur Teilzeitarbeit gewinnen darüber hinaus für die Generation Z zunehmend an Bedeutung. Hier steht insbesondere das Thema Work-Life-Blending im Fokus sowie der generelle Wunsch nach flexibler Arbeitszeitgestaltung und einem ausgewogenen Lebensstil.
Teilzeit: Definition
Teilzeit oder Teilzeitarbeit ist ein Arbeitszeitmodell, in dem Arbeitnehmer im Vergleich zu einer Vollzeitstelle einen geringeren Umfang an Wochenarbeitszeit im jeweiligen Unternehmen regelmäßig ausüben. Sie erbringen damit faktisch nur einen Teil der regulären Zeit. Es handelt sich dabei um eine Arbeitszeitverkürzung. Gesetzlich geregelt ist die Teilzeitbeschäftigung in dieser Hinsicht durch § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Mitarbeiter gelten auch als teilzeitbeschäftigt, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit zur Vollzeitkraft zwar identisch ist, ihre Gesamtarbeitszeit im Durchschnitt eines bestimmten Leistungszeitraums jedoch vergleichsweise geringer als die eines Vollzeitbeschäftigten ausfällt. In Teilzeit arbeiten zudem Beschäftigte in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis – beispielsweise im Minijob.
Teilzeit – wie viele Stunden sind das?
In den meisten Branchen leisten Beschäftigte in Vollzeit normalerweise eine 40-Stunden-Arbeitswoche. Eine Teilzeitstelle ist jedoch nicht direkt eine halbierte Vollzeitstelle im Umfang von 20 Stunden. Teilzeit-Stunden werden individuell bestimmt. Teilzeitmodelle variieren daher in ihrer Ausgestaltung und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils gesondert vertraglich festgelegt. Umfasst eine typische Vollzeitstelle im Unternehmen 40 Stunden, kann eine 39 bzw. 38,5-Stunden-Stelle faktisch als Teilzeitbeschäftigung betrachtet werden.
20-Stunden-Woche – typische Stunden in Teilzeit
Beschäftigte definieren ihre Stunden in Teilzeit eigenständig. Bestehende Formate an Teilzeit-Stunden können bei der Wahl jedoch Orientierung geben: Sie reichen durchschnittlich von einer 30-Stunden-Woche bis zur 20-Stunden-Woche. Die Arbeitszeitverteilung kann dabei zum Beispiel an 5 Tagen mit jeweils 6 Stunden bzw. an 5 Tagen mit jeweils 4 Stunden täglich abgegolten werden. Trotzdem sind zahlreiche Varianten im Teilzeitjob möglich. Ein 32-Teilzeit-Stunden-Modell ist beispielsweise eine beliebte Wahl der Arbeitszeitverringerung bei qualifizierten Fachkräften.
Wie viele Stunden sind Teilzeit – die Haupt-Frage, auf die Unternehmen und Mitarbeiter gemeinsam in einer individuellen vertraglichen Teilzeit-Vereinbarung Antwort geben.
Warum gibt es ein Teilzeit-Gesetz?
Der Gesetzgeber strebt mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die allgemeine Förderung von Teilzeit in Unternehmen an. Das Teilzeit-Gesetz verbietet gleichzeitig grundsätzlich die Diskriminierung von Arbeitnehmern in Teilzeitbeschäftigung sowie in befristeter Anstellung. Das Gesetz sieht Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte im Grundsatz gleichgestellt: Arbeitnehmern in Teilzeitarbeit dürfen demnach keine beruflichen oder persönlichen Nachteile gegenüber Vollzeitbeschäftigten im Betrieb entstehen. Hierauf müssen insbesondere HR-Abteilungen ein großes Augenmerk legen.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit?
Ja – für Arbeitnehmer besteht ein rechtskräftiger Anspruch auf Teilzeit in allen Unternehmensbranchen. Die Rechtsprechung hat zur Bekräftigung eigener Zielsetzungen zusätzlich einen Teilzeitanspruch unter bestimmten Voraussetzungen formuliert, der Mitarbeitern den Zugang zur Teilzeitarbeit nach eigenem Ermessen ermöglicht. Laut § 8 TzBfG Absatz 1 heißt es:
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
Der Arbeitgeber hat dem gestellten Antrag auf Teilzeit zuzustimmen und der Reduzierung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers nachzukommen, insofern keine betrieblichen Gründe vorliegen.
Recht auf Teilzeit – gilt auch im Recruiting
Das Recht auf Teilzeit greift auch im Rahmen der Personalbeschaffung im HR. Für das Recruiting gilt nach § 7 TzBfG eine Pflicht zur Ausschreibung einer Vollzeitstelle auch in Teilzeit, insofern die offene Position auch in reduziertem Arbeitsumfang ausgeübt werden kann.
Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit ablehnen?
Der Arbeitgeber kann laut § 8 TzBfG einen Antrag auf Teilzeit in Form einer Verringerung der Arbeitszeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Betriebliche Gründe liegen beispielsweise vor, wenn:
- interne Arbeitsabläufe nicht sichergestellt werden können
- die betriebliche Sicherheit wesentlich beeinträchtigt ist
- oder unverhältnismäßige Kosten für das Geschäft entstehen
Ein Antrag auf Teilzeit muss durch den Arbeitgeber spätestens einen Monat vor gewünschtem Beginn der Arbeitszeitreduktion schriftlich bestätigt werden – andernfalls greift die Verringerung der Arbeitszeit automatisch. Eine erneute Beantragung von Teilzeit können Beschäftigte zwei Jahre nach dem letzten Antrag in Anspruch nehmen. Dieses Gesamtregelwerk gilt für Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen.
Kündigungsverbot im Rahmen von Teilzeit
Dem Arbeitgeber ist es nicht gestattet, Arbeitnehmer in Teilzeit- bzw. Vollzeit-Modelle zu drängen. Weigert sich ein Mitarbeiter, in die Stundenreduktion zu gehen bzw. sein Stundenkontingent zu erweitern, ist eine Kündigung nach § 11 TzBfG seitens des Unternehmens unwirksam.
Welche Teilzeit-Modelle gibt es?
Teilzeitarbeit bietet Unternehmen und Talenten große Chancen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Arbeitnehmer profitieren von einem ausgeglichenen Arbeitsleben, in dem Beruf, Familie und Freizeit in Balance stehen – was auch dem Arbeitgeber in hohem Maße zugutekommt. Denn eigenverantwortliche Mitarbeiter sind oft besonders motivierte Kollegen. Das richtige Teilzeitmodell für beide Seiten zu finden, ist dabei zentral. In der Regel bestimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, welches individuelle Modell zur Teilzeitarbeit für ein effizientes Teamwork infrage kommt. Eine Übersicht über zentrale Teilzeitmodelle für Unternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt.
- Die typische Teilzeitarbeit: Bei dieser Form von Teilzeit steht die festgelegte gleichmäßige Reduzierung von Arbeitsstunden wöchentlich bzw. pro Tag im Vordergrund. Statt 40 Stunden werden beispielsweise 30 oder 20 Stunden als Wochenarbeitszeit geleistet. Ob Arbeitnehmer ihre täglichen Arbeitsstunden dabei gleichwertig auf fünf Arbeitstage verteilen oder in eine 4 Tage Woche umsteigen, erfolgt in Abstimmung mit der Personalabteilung. Welche Wochentage hierbei in Anspruch genommen werden und inwiefern Teilzeitkräfte indes Gleitzeit in Anspruch nehmen können, wird ebenso wie die Festsetzung einer Kernarbeitszeit ausgehandelt. Besonders beliebt ist auch eine Umsetzung der Teilzeitarbeit von zuhause – hier profitieren die KMU von einer Zeiterfassung im Homeoffice. Der Kombinatorik sind im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Dieses Teilzeitmodell ist für Unternehmen ausgesprochen einfach umzusetzen und bietet Arbeitnehmern eine hohen Grad an gewünschter Freizeit im Alltag an.
- Jobsharing in Teilzeit: Jobsharing ist ein spezielles Teilzeitmodell, das neben Homeoffice und mobilem Arbeiten zunehmend im Employer Branding für Recruiting-Prozesse eingesetzt wird. Bei dieser Konstellation findet eine Art von Arbeitsplatzteilung zwischen Mitarbeitern statt, die vom Personalmanagement strategisch auf eine oder mehrere Vollzeitstellen aufgeteilt werden. Mitarbeiter teilen (‘sharen’) dabei in der Regel Aufgaben und Arbeitszeiten flexibel unter sich auf, um Vollzeitstellen bzw. Vollzeitprojekte oftmals mit mehr als 100 Prozent abzubilden. Dieses Teilzeitmodell verspricht Unternehmen maximale Produktivität und Effizienz für die Zielerreichung. Es eignet sich besonders für Betriebe mit umfangreichen Kundenservicezeiten oder für fachlich anspruchsvolle Positionen – beispielsweise für Fach- und Führungskräfte in Elternzeit.
- Teilzeit im Team: In diesem Teilzeitmodell bestimmt das Unternehmen die internen Kapazitäten für einen Arbeitsbereich und definiert die Mitarbeiteranzahl für einen spezifischen Zeitabschnitt. Weitere Planungsschritte sind anschließend dem jeweiligen Team bestehend aus Teilzeitkräften überlassen, die ihre individuellen Arbeitszeiten nach eigenem Bedürfnis untereinander abstimmen. Dieses Teilzeitmodell gibt Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Arbeitszeitausgestaltung besonders viel Spielraum und Freiheit an die Hand. Arbeitgeber profitieren von einer hohen Transparenz und Sicherheit bei der Personaleinsatzplanung.
- Teilzeit für Sabbaticals oder Ruhestand: Bei dieser Form von Teilzeit handelt es sich um eine unbemerkte Teilzeitarbeit. Beschäftigte arbeiten in Vollzeit, Arbeitgeber entlohnen jedoch eine Teilzeitanstellung. Die gesammelten Überstunden fließen auf ein Arbeitszeitkonto und können anschließend für eine mehrmonatige betriebliche Auszeit (zum Beispiel für ein Sabbatical) oder für einen vorgezogenen Ruhestand genommen werden – die Altersteilzeit. Eine digitale Arbeitszeiterfassung ermöglicht Unternehmen eine problemlose Umsetzung beider Optionen.
- Teilzeit für Saisonarbeit: Dieses Teilzeitmodell unterstützt Betriebe mit saisonalem Aufkommen, bindet Teilzeitkräfte jedoch ganzjährig ans Unternehmen. In Hochphasen arbeiten Teilzeitkräfte in Vollzeit, bei Unterauslastung werden sie freigestellt, erhalten jedoch hiervon unabhängig ein monatliches Grundentgelt über das gesamte Jahr. Zeiterfassungssysteme ermöglichen eine optimale Implementierung der saisonalen Teilzeitarbeit – von der Dokumentation geleisteter Arbeitszeiten bis zur automatischen Schichtplanung. Ideal für Teams, die maximale Flexibilität im beruflichen Kontext präferieren.
- Arbeit auf Abruf: Bei diesem Teilzeitmodell wird vereinbart, dass die Arbeitsleistung nach Arbeitsanfall erbracht wird – der Arbeitnehmer steht somit auf Abruf bereit. Bestandteil im Arbeitsvertrag ist in der Regel eine zusätzliche Festlegung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit. Ausnahmen und Sonderregelungen für den Arbeitnehmerschutz hat das Teilzeit- und Befristungsgesetz unter § 12 TzBfG formuliert.
Brückenteilzeit
Seit dem 1. Januar 2019 besteht ein Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit. Die Gesetzgebung ermöglicht Arbeitnehmern damit eine befristete Teilzeitarbeit mit sicherer Option auf Rückkehr in die zuvor gegebene Arbeitszeit. Anspruch auf Brückenteilzeit besteht, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht und ein offizieller Antrag beim Vorgesetzten mit festgelegten Teilzeit- und Vollzeitdaten (Umfang und Zeitraum der Teilzeit) durch den Beschäftigten gestellt wird. Ein Antrag auf Brückenteilzeit gilt für mindestens 1 Jahr und läuft nicht länger als 5 Jahre. Die Brückenteilzeit kann ohne Angabe eines besonderen Grundes in einem Betrieb eingereicht werden, der mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt.
Teilzeit und Minijob – das gilt für HR
Der Minijob zählt nach § 2 TzBfG zur Teilzeit. Damit sind Arbeitnehmer, die in geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch tätig sind, gesetzlich gesehen Teilzeitbeschäftigte. Für sie gelten beispielsweise dieselben Urlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in der Urlaubsverwaltung im Betrieb.
Hierdurch besteht für Arbeitnehmer im Minijob, angelehnt an das Teilzeitgesetz, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Nachteil eines Minijobs für Arbeitnehmer besteht vor allem in der fehlenden sozialen Absicherung.
Der Minijob ist dagegen eine optimale Lösung für kurzfristige Ferienjobs, als Aushilfstätigkeit in Form einer dauerhaften Nebentätigkeit oder für eine jahreszeitliche Saisonbeschäftigung beispielsweise im Gastgewerbe, Einzelhandel oder in der Landwirtschaft. Fluktuation und Fehlzeiten bleiben Dauerthemen im KMU-Bereich. Minijobs können Unternehmen daher optimal unterstützen, plötzliche Abwesenheiten und Krankmeldungen aufzufangen oder eine lückenlose Einsatzplanung für eine laufende Produktion im Schichtbetrieb aufrechtzuerhalten. Arbeitgeber profitieren außerdem von den geringen Lohnnebenkosten.
Vorteile und Nachteile von Teilzeit
Eine 40-Stunden-Stelle war lange Zeit die Norm im Berufsleben. Betriebe müssen künftig jedoch umdenken. Denn das allgemeine Arbeitsverständnis hat sich verändert und Beschäftigte justieren persönliche Ziele neu. Karriere oder Privatleben – eine Entscheidung, die zahlreiche Mitarbeiter nicht mehr treffen möchten und die Umsetzung einer gelungenen Work-Life-Balance alternativ in einer flexiblen Teilzeit suchen.
Vorteile für Arbeitnehmer durch Teilzeitarbeit
- Balance: Ideale Voraussetzung für den Ausgleich von Arbeits- und Privatleben
- Health: Gesundheit im Fokus durch mehr Zeit für tägliche persönliche Erholung
- Motivation: Mehr Motivation und Produktivität im Arbeitskontext
- Ausgleich: Möglichkeit zur Aufnahme einer erfüllenden Nebentätigkeit
- Chancen: Option auf eine Fort- oder Weiterbildung für die Karriere
- Miteinander: Raum für soziales Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten
Nachteile in Teilzeit für Arbeitnehmer
- Weniger Geld: Reduziertes monatliches Einkommen und weniger Rente
- “Teilzeit-Falle”: Kein Anspruch auf Übergang in die Vollzeit (insofern Brückenteilzeit nicht beantragt ist)
- Stress-Potenzial: Je nach Teilzeitmodell: fehlende Pausenzeiten
- Weniger Anschluss: Sinkende Teamzugehörigkeit durch kürzere Anwesenheit
- Stagnierende Karriere: Ggf. geringere Aufstiegschancen im Unternehmen
- Burnout-Risiko: Gefühlt weniger Urlaubstage im Vergleich zu einer Vollzeitstelle könnten das Risiko für Burnout und Erschöpfung steigern
Teilzeitarbeit: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
Unternehmen, die eine eigenständige und gesunde Arbeitszeitgestaltung fördern, sind für potenzielle Mitarbeiter attraktiver. 9-to-5-Jobs sind zwar weiterhin fester Bestandteil zahlreicher Branchen, in denen Arbeitsabläufe und die Qualität des eigenen Servicebereichs sichergestellt werden müssen. Aktuelle Trends zeigen jedoch: Vertrauen und Flexibilität im Arbeitsalltag ziehen Talente an. Das Angebot Teilzeit kann daher die Entscheidung für ein Unternehmen positiv beeinflussen.
- Mehr Mitarbeiterzufriedenheit: Beschäftigte, die ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Beruf und Familie gefunden haben, sind zufriedener und motivierter.
- Steigende Produktivität: Hiervon profitieren auch Unternehmen – denn zufriedene Mitarbeiter arbeiten konzentrierter und bringen sich im Arbeitsalltag über das gewohnte Maß ein.
- Hohe Qualitätssicherung und Einbringung: In der Teilzeitarbeit steht Qualität oftmals vor Quantität, was die Aufgabenbewältigung betrifft. Der Zeitfaktor und das grundlegende Gefühl eines dauerhaften Ausgleichs zwischen Beruf und Privatem sind hierbei entscheidend.
- Ideal für Fachkräftemangel und Fluktuation: Dabei streben nicht nur jüngere Arbeitnehmer wie die Generation Z künftig Jobs mit einem geringeren Arbeitszeitumfang an. Immer mehr Fachkräfte und Talente sehen in der Teilzeit ein Zukunftsmodell, das gänzlich neue Formen für die eigene Performance und Mitgestaltung erlaubt.
- Wettbewerbsvorteil: Eine gelebte Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung wie in der Teilzeit-Kultur kann dabei helfen, Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen. Unternehmen mit diesen Benefits bringen ihren Mitarbeitern Wertschätzung entgegen und setzen sich vom Wettbewerb ab.
Arbeitszeiterfassung bei Teilzeit
Die per BAG-Urteil festgesetzte Arbeitszeiterfassungs-Pflicht vom 13. September 2022 für Unternehmen in Deutschland gilt auch für Beschäftigte in Teilzeit. Auch sie müssen Arbeitsstart und Arbeitsende dokumentieren, ebenso wie gesetzliche Pausenzeiten einhalten. Ein digitales Zeiterfassungssystem bietet hierfür immense Unterstützung – etwa in Form eines automatischen Pausenabzugs für die richtige Pauseneinhaltung. Beliebt ist auch die Aktivierung eines “fairen Abzugs” für Teilzeitmodelle: überschreiten Teilzeitkräfte etwa eine 6-Stunden-Schicht um zehn Minuten, werden statt 30 nur 10 Minuten vom Arbeitszeitkonto abgezogen.
Arbeiten Fachkräfte in Teilzeit zudem an Projekten, bleiben Kosten und Zeitinvestition durch eine integrierte Projektzeiterfassung vollends transparent. Auch Überstunden werden durch ein Zeiterfassungssystem fehlerfrei dokumentiert – ein zentraler Aspekt, der vor allem für Teilzeitmodelle spezielle Fallstricke birgt.
Überstunden bei Teilzeit
Trotz besserer Abstimmungen von Arbeitszeiten und einer grundsätzlich längeren Erholungsphase, steht das Thema Arbeitnehmerschutz auch bei Teilzeitkräften für HR-Abteilungen im Vordergrund. Personalverantwortliche sollten vor allem Überstunden bei Teilzeit im Blick behalten. Hier besteht das Risiko eines ungewollt gleitenden Übergangs in die Vollzeit.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat festgelegt, dass die maximale Arbeitszeit pro Tag für Beschäftigte bei acht Stunden liegt. Ausnahmen bestehen durch eine gelegentliche Mehrarbeit von bis zu 10 Stunden pro Tag. Diese Angaben sind auch für Teilzeitjobs richtungsweisend.
Bei Vollzeitkräften stellt diese Sonderregelung zunächst keine Herausforderungen für Arbeitgeber dar, bei Beschäftigten in Teilzeit dagegen schon: Arbeiten Teilzeitkräfte wiederholt über ihre im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, droht die regelmäßige Leistung von Plusstunden zu einer “stillschweigenden Vertragsänderung” zu werden. Teilzeitmitarbeiter bewegen sich dann automatisch in Richtung einer Vollzeitstelle – ein Status, der vom Arbeitgeber nicht einfach zurückgenommen werden kann, sondern einer Änderungskündigung bzw. offiziellen Zustimmung des Mitarbeiters bedarf.
BAG-Urteil: Überstundenzuschläge bei Teilzeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 05. Dezember 2024 die Rechte von Teilzeitbeschäftigten bestärkt. Festgesetzt wurde derselbe Anspruch auf Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte wie für Vollzeitkräfte ab der ersten Plusstunde. Zuvor bestand die Regelung, dass Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit gezahlt werden. Arbeitgeber müssen Tarif- und Arbeitsverträge entsprechend anpassen.
Eine digitale Arbeitszeiterfassung unterstützt Unternehmen zusätzlich bei der korrekten Berechnung von Zuschlägen (auch beim Feiertagszuschlag berechnen) für Teilzeitbeschäftigte.
Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – geht das?
Beschäftigte dürfen während der Elternzeit in Teilzeit bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen HR und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart. Dabei ist nicht der wöchentliche, sondern der monatliche Stundendurchschnitt maßgeblich. Das Unternehmen kann einen Antrag auf Teilzeit bei Elternzeit nur aus unvermeidlichen betrieblichen Gründen untersagen.
Fazit
Die moderne Arbeitswelt bevorzugt zunehmend Arbeitsformen in eigenmächtiger und flexibler Ausgestaltung. Ganz gleich, ob es die Umsetzung klassischer Teilzeit oder neuartiger Workation-Modelle betrifft. Wann beginnt Arbeitszeit – eine Fragestellung, auf die Arbeitnehmer künftig grundsätzlich nach persönlichem Ermessen antworten möchten. Auch wenn damit Gehaltskürzungen und weitere Benachteiligungen einhergehen. Ein ausgewogenes Berufsleben macht auf Dauer einfach zufriedener. HR-Verantwortliche sollten entsprechend reagieren: die Etablierung von Unternehmenskulturen, in denen flexible Arbeitszeitmodelle Platz finden, stellen eine wichtige Maßnahme dar. Auf Teilzeit in der Talentgewinnung und Mitarbeiter-Retention zu setzen, ist für Personaler daher weiterhin obligatorisch.
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