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Das No-Go für Arbeitgeber: Arbeitszeitbetrug heißt im Extremfall Kündigung

Header-Grafik zeigt Mann mit Laptop am Schreibtisch, der mit askDANTE über das Thema Arbeitszeittäuschung liest.

Ob mit Excel-Tabelle, App oder PC – eine elektronische Zeiterfassung ist aus dem modernen Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. Dies halt zuletzt das Stechuhr-Urteil zur Reformierung des Arbeitszeitgesetzes durch eine allgemeine Zeiterfassungspflicht bekräftigt.

Damit stehen Arbeitgeber jedoch gleichzeitig vor großen Herausforderungen: Auch wenn die systematische Arbeitszeiterfassung wertvolle Benefits für HR-Prozesse und Teams bringt – wie etwa mehr Transparenz und Fairness im Arbeitsalltag – wächst in Unternehmen die Sorge vor Arbeitszeitbetrug. In diesem Artikel erfahren Sie, was einen Arbeitszeitbetrug vom Arbeitszeitverstoß unterscheidet, welche klassischen Beispiele bestehen und wann Personaler zur Kündigung greifen dürfen.

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind per Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, eine Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang zu erbringen bzw. diese zu vergüten – so ist es im § 611a BGB geregelt. Wenn Arbeitnehmer nun während der Arbeitszeit ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder privaten Aktivitäten nachgehen, gleichzeitig jedoch unwahrheitsgemäß vorgeben, gearbeitet zu haben, begehen sie Arbeitszeitbetrug. Sie verstoßen damit gegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen und werden für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde.

Bevor Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung greifen, wird meist eine Abmahnung als erster Schritt zur Konditionierung des Verhaltens gewählt. Abhängig von der Schwere des Sachverhalts sind jedoch auch ordentliche oder im Extremfall sogar fristlose Kündigungen wirksam.

Formen von Arbeitszeitbetrug

Unter Arbeitszeitbetrug gehören jegliche Betrugsformen im Rahmen der Arbeitszeit – von einer verlängerten Mittagspause bis zur privaten Internetnutzung. Bei allen Formen handelt es sich um mutwilliges Fehlverhalten durch Mitarbeiter mit dem Ziel, Arbeitszeit zu erschleichen. Dabei bleibt unerheblich, ob dies in einer gelebten Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen geschieht – zum Beispiel durch mündliche Falschaussage – oder im Rahmen digitaler Zeiterfassungssysteme, die betriebsweit Anwendung finden.

Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer

Arbeitszeitbetrug gehört zu den häufigsten Täuschungsdelikten am Arbeitsplatz. Immer dann, wenn Mitarbeiter vorgeben, zu arbeiten, es jedoch nicht tun, ist die Rede von Arbeitszeitbetrug. Das Arbeiten im Homeoffice ist hiervon maßgeblich betroffen, weil das Ablenkungspotenzial dort besonders groß ist – sei es durch das kurze Telefongespräch oder das gelegentliche Erledigen von Haushaltstätigkeiten.

Arbeitsvertragliche Verpflichtungen können jedoch auch in der Firmenstätte missachtet werden. Kommen Mitarbeiter häufig zu spät oder verlassen den Arbeitsplatz für eine Zigarettenpause ohne vorherige Abmeldung, steckt vermutlich System dahinter. Arbeitgeber können in diesen Fällen mit Konsequenzen reagieren.

Bei der Aufklärung ist jedoch Fingerspitzengefühl geboten. Ein Arbeitszeitbetrug ist nämlich von einem Arbeitszeitverstoß deutlich zu unterscheiden: Nachlässigkeit (zum Beispiel: ausstempeln vergessen oder verschlafen) und Flüchtigkeitsfehler (zum Beispiel: falsche Arbeitszeit erfasst) gehören in der Regel zum Arbeitszeitverstoß, weil sie unabsichtlich geschehen sind. Treten sie jedoch gehäuft auf, können Arbeitgeber erste Maßnahmen gegen Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer einleiten.

Wann zählt die Raucherpause zum Arbeitszeitbetrug?

Die Raucherpause ist in vielen Unternehmen ein delikates Thema. Fehlen vertragliche bzw. interne Regelungen, können sie die Vertrauenskultur im Unternehmen schädigen oder sogar Arbeitszeitbetrug begünstigen. Ein klassischer Fall von Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Mitarbeiter zur Zigarettenpause gehen – und sich aus dem Zeiterfassungsprogramm nicht ausstempeln. Solche Fälle können eine fristlose Kündigung zur Folge haben – wie ein kürzliches Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen v. 03.05.2022, Az. 1 Sa 18/21 bestätigt. Abhilfe schaffen smarte Zeiterfassungssysteme, die Pausenzeiten automatisch abziehen und dabei Raucherpausen inkludieren.

Kaffeeplausch und WC kein Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitunterbrechungen gehören zum Arbeitsalltag. Doch nicht jede Kurzpause ist gleich eine Form von Arbeitszeittäuschung. Bestes Beispiel: der normale Toilettenbesuch während der Arbeitszeit oder der kurze Kaffeeplausch mit Kollegen zwischendurch. Diese "unproduktiven" Arbeitsunterbrechungen zählen zu den persönlichen Verteilzeiten von Arbeitnehmern und sind durch den Gesetzgeber fester Bestandteil der Arbeitszeit. Darunter fallen auch Besprechungen in persönlicher Angelegenheit (Personalrat, Personalabteilung) und alle nötigen Arten von Entspannungspausen (Kaffeepause, privates Gespräch mit Kollegen) außerhalb der gesetzlichen Pausenzeiten.

Darüber hinaus gibt es die ungeplanten sachlichen Verteilzeiten. Hierzu zählen beispielsweise IT-Störungen, verschiedene Besuche oder Telefongespräche. Auch sie stellen keine Form von Arbeitszeitbetrug dar, sondern resultieren aus “störungsbedingten Unterbrechungen des Arbeitsablaufs”.

Arbeitszeitbetrug: Was gehört dazu?

Arbeitszeitbetrug ist das intendierte Manipulieren von Arbeitszeit in unterschiedlicher Form. Dabei können sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber von Verstößen unterschiedlicher Schwere betroffen sein. Hier sind die wichtigsten im Kurzüberblick:

Die typischsten Beispiele von Arbeitszeitbetrug und Täuschung im Rahmen der Arbeitszeit.

Arbeitszeitbetrug Beispiele – die 12 häufigsten Fälle

Nicht bei jeder Unterbrechung der Arbeitszeit drohen Konsequenzen. Es gibt jedoch eine Reihe typischer Arbeitszeitbetrug Beispiele, die ein pflichtwidriges Verhalten durch Arbeitnehmer und Vorgesetzte im Arbeitsbereich darstellen:

  1. Wiederholtes Zuspätkommen
  2. Unentschuldigtes Fehlen
  3. Vortäuschen von Erkrankungen ohne Arztbesuch
  4. Nicht dokumentierte Raucherpause
  5. Häufige Internetnutzung für private Zwecke in Büro und Homeoffice (z.B. soziale Medien und Online-Shopping)
  6. Im Homeoffice oder im Remote Work wird nicht gearbeitet
  7. Kollegen stempeln Arbeitszeit für andere Kollegen (gemeinsamer Arbeitszeitbetrug durch Buddy Punching)
  8. Fehlerhafte Zeitangaben im Außendienst
  9. Computerspiele spielen
  10. Längere private Telefongespräche
  11. Manipulation der gestempelten Zeiten im Zeiterfassungssystem
  12. Fehlangaben, was Überstunden angeht

Was ist mit Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber?

Ein Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber ist ebenfalls nicht selten. In der Regel liegt folgender Sachverhalt vor: Arbeitgeber machen mutwillig falsche Angaben zur Leistungserbringung ihrer Mitarbeiter. Oftmals äußerst sich dies in einer unkorrekten Erfassung der Arbeitszeiten. Kürzen Arbeitgeber beispielsweise die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von Mitarbeitern, stellt dies eine ernsthafte Betrugshandlung dar, die vom Bußgeld bis zur strafrechtlichen Verfolgung reichen kann. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall weniger Vergütung als er geleistet hat. Solche Handlungen zielen grundsätzlich darauf, Überstunden zu unterschlagen bzw. nicht zu entlohnen.

Betroffene Arbeitnehmer erhalten Unterstützung vom Betriebsrat – und können im schlimmsten Fall vor das Arbeitsgericht ziehen. Für Mitarbeiter besteht eine Beweislast, um einen Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber nachzuweisen. Es wird empfohlen, eine tägliche Arbeitszeiterfassung zu führen. Insofern eine Betriebssoftware zur Zeiterfassung intern im Einsatz ist, sollten Beschäftigte das eigene Arbeitszeitkonto regelmäßig kontrollieren bzw. die Aushändigung aufgezeichneter Stunden zur Einsicht verlangen.

Klare Kommunikation gegen Arbeitszeitbetrug

Für Unternehmen, die eine Zeiterfassung am PC im Einsatz haben, ist eine transparente Kommunikation nach innen obligatorisch. Vorgesetzte sollten Mitarbeiter über Regelungen bei der Nutzung einer Zeiterfassung aufklären. Insbesondere, wenn sie die Aufzeichnung an die eigene Belegschaft delegieren. Damit Mitarbeiter ihre Zeiten korrekt erfassen, sollten die grundlegenden Rahmenbedingungen vorab bekannt sein.

Leitfragen sind hierbei: Ist die Kernarbeitszeit bekannt oder besteht flexible Gleitzeit? Wie früh dürfen sich Mitarbeiter vor Schichtbeginn einstempeln? Bestehen Festlegungen für Zigarettenpausen? Dürfen Zeitangaben nachträglich im System korrigiert werden? Und welche Konsequenzen drohen bei Täuschungsversuchen? Ein offener Austausch zu diesen Punkten ist zentral und im Sinne des Arbeitgebers. Der Aufbau einer Vertrauenskultur sollte hierbei stets im Fokus sein.

Droht bei Arbeitszeitbetrug Kündigung?

Der Umgang mit einem Zeiterfassungssystem sollte verantwortungsvoll sein. Kommt es durch Arbeitnehmer jedoch zu einem Arbeitszeitbetrug, stellt dies einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist deshalb prinzipiell zulässig.

Wann eine Arbeitszeitbetrug Kündigung droht, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Leitgebende Kriterien sind der Schweregrad und die Häufigkeit des Betrugsvorfalls. Wann Fälle von Arbeitszeitbetrug zu einer Kündigung führen, ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall zu prüfen.

In der Regel wird zunächst geschaut, wie gravierend der Verstoß ist und ob eine schriftliche Abmahnung durch den Arbeitgeber genügt. Handelt es sich um massive Arbeitszeitbetrugsfälle, sind weitere arbeitsrechtliche Schritte geraten. Arbeitgeber können auch auf rechtliche Beratung zurückgreifen. Damit eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug wirksam ist, müssen zweifelsfreie Tatbestände vorliegen.

Arbeitszeitbetrug nachweisen bei Verdachtskündigung

Wollen Führungskräfte Arbeitszeitbetrug nachweisen, ist Sorgfalt geboten. Denn im Täuschungsfall durch Mitarbeiter liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss die vermeintliche Pflichtverletzung eindeutig nachweisen. Ist der Sachverhalt beim Arbeitszeitbetrug jedoch intransparent oder kann zunächst nicht eindeutig nachgewiesen werden, ist eine Verdachtskündigung rechtswirksam. Diese muss jedoch auf objektiven Tatbeständen basieren – nicht auf willkürlichen subjektiven Mutmaßungen.

Orientierung bieten zahlreiche Gerichtsurteile zum Arbeitszeitbetrug. Eine Rechtsprechung des LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. März 2023, Az. 5 Sa 128/22 hat beispielsweise einer Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung stattgegeben. Hier hat sich ein Arbeitnehmer vermutlich von Zuhause im betrieblichen Zeiterfassungsprogramm zum Arbeitsbeginn eingestempelt, obwohl er erst später im Büro seine Arbeit aufnahm.

Der Arbeitgeber sah einen dringende Verdacht auf Arbeitszeitbetrug und sprach eine ordentliche Verdachtskündigung aus – die das LAG in nächster Instanz für rechtmäßig erklärte.

Abmahnung Arbeitszeitbetrug

Laut § 314 Abs. 2 BGB muss jeder Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Sind Pflichtverletzungen jedoch von besonderer Schwere und zerrütten das Arbeitsverhältnis massiv, sodass eine Weiterführung der Zusammenarbeit ausgeschlossen ist, kann auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 314 Abs. 1). Arbeitgeber müssen demnach bei Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug zuvor nicht abmahnen.

Eine Abmahnung bei Arbeitszeitbetrug dient meist als Konditionierungsmaßnahme. Sie zielt in der Regel darauf, ein vertragswidriges Verhalten für die Zukunft auszuschließen. Sie besitzt sozusagen eine warnende Funktion und gilt in der Praxis bei milden Verstößen als eine angemessene Maßnahme. Findet das abgemahnte Fehlverhalten wiederholt statt, begründet dies eine Kündigung im nächsten Schritt.

  • Hinweis: Alle Fälle von Arbeitszeitbetrug sind grundsätzlich individuell zu betrachten. Der Weg über eine Abmahnung kann bei einfachen Vertragsverletzungen gegangen werden.

Arbeitszeitbetrug fristlose Kündigung

Das Dienstverhältnis kann in Extremfällen auch ohne Abmahnung und außerhalb des Rahmens einer ordentlichen Kündigung beendet werden. Arbeitgeber gehen bei drastischen Vergehen meist den Weg über eine fristlose Kündigung. Oftmals, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so zerrüttet ist (siehe § 626 Abs. 1 BGB), dass das Unternehmen die ordentliche Kündigungsfrist nicht auf sich nehmen kann. Ein Arbeitszeitbetrug stellt in der Regel einen schwerwiegenden Bruch im Arbeitsverhältnis dar, sodass eine fristlose Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt sein kann.

  • Hinweis: Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug wird oft zusätzlich über Gerichtsverfahren in nächster Instanz bekräftigt.

Ist Arbeitszeitbetrug Straftat?

Ja – ein Arbeitszeitbetrug fällt gesetzlich unter das Betrugsdelikt und stellt nach § 263 StGB einen strafrechtlichen Tatbestand dar. Täuschen Beschäftigte demnach im Rahmen ihrer Arbeitszeiterfassung, können sie bei einem besonders schwerem Verstoß mit arbeits- und strafrechtlichen Folgen rechnen.

Arbeitszeitbetrug mit Zeiterfassungsystem einschränken – 5 HR-Tipps

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Gleichzeitig ist nicht jede Unterbrechung der Arbeitszeit ein Täuschungsversuch. Um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, wird HR-Managern die Einführung eines Zeiterfassungssystems empfohlen. Hier sind fünf Gründe dafür:

Fünf Tipps, wie man eine Zeiterfassung nutzen kann, um Arbeitszeitbetrug entgegenzuwirken.

Arbeitszeitbetrug und Zeiterfassung

Kurze Unterbrechungen der Arbeitszeit sind fester Bestandteil eines normalen Arbeitstags. Auch die Einführung einer Arbeitszeiterfassung kann dies nicht verhindern. Smarte Zeiterfassungssysteme können HR-Verantwortliche jedoch dabei unterstützen, das Thema Arbeitszeitbetrug einzuschränken. Hier sind zentrale Funktionen, die ein modernes Personalmanagement gegen Missbrauch von Arbeitszeit benötigt:

  • Manuelle Zeiterfassung deaktivieren: Nutzen Arbeitgeber das Ein- und Ausstempeln am PC, kann das händische Eintragen und Nacherfassen von Zeiten deaktiviert werden.
  • Stempelzeiten einkürzen: Bei festen Arbeitszeiten und im Schichtdienst gleichermaßen beliebt: das Einkürzen von Stempelzeiten. Beschäftigte können sich dann nur in einem vorgegebenen Zeitrahmen ein- und ausstempeln bzw. die gestempelten Zeiten werden durch das Zeiterfassungstool entsprechend angepasst. So können zum Beispiel ungerechtfertigte Überstunden verhindert werden.
  • Zigarettenpause hinzubuchen: Mit Aktivierung eines automatischen Pausenabzug für das konforme Einhalten von Pausenzeiten können Raucherpause und einfache Kurzpausen zu den normalen Erholungspausen on top erfasst werden.
  • Kollegialen Missbrauch eindämmen: Im Falle von Buddy Punching kann es hilfreich sein, Zeiterfassungsterminals einzusetzen, die mit individuellen Transpondern bedient werden. So wird verhindert, dass sich Beschäftigte untereinander die Arbeitszeiten erfassen.
  • Mit Fingerabdruck stempeln: Besonders beliebt ist auch die Zeiterfassung per Fingerprint am Terminal. Diese Variante bietet ein maximal personenbezogenes Erfassen von Arbeitszeiten.
  • Compliance bei der Telearbeit: Arbeiten Beschäftigte teilweise auch von zu Hause aus, ist die Zeiterfassung im Homeoffice unerlässlich. Sie strukturiert den Arbeitstag optimal und unterstützt Beschäftigte bei ihrem Work-Life-Blending.

Fazit

Arbeitszeitbetrug stellt ein ernsthaftes Betrugsdelikt dar und kann zu strafrechtlichen Folgen führen. Ob Vollzeit-Fachkraft, Mitarbeiter in Teilzeit oder Minijob – ganz gleich, mit welchen Arbeitszeitprofilen und Modellen Unternehmen arbeiten, das Thema Arbeitszeitbetrug stellt immer ein gewisses Risiko dar. Die Nutzung einer elektronischen Zeiterfassung kann HR-Verantwortliche jedoch immens bei der Eindämmung unterstützen. Sei es durch die Anschaffung eines stationären Terminals mit Fingerprint-Erfassung oder den automatischen Pausenabzug für die Zigarettenpause. Zeiterfassungssysteme sind außerdem für das Homeoffice relevant: Hier kann mithilfe einer Projektzeiterfassung ein sauberer Leistungsnachweis eingeführt werden.

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