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Maximale Arbeitszeit pro Tag, Woche, Monat – 5 Irrtümer

Headerbild zeigt Mann, der am Laptop seine maximale Arbeitszeit pro Tag mit askDANTE prüft.

Für die maximale Arbeitszeit pro Tag gelten im Arbeitszeitgesetz klare Bestimmungen, die Beschäftigte vor zu hoher Arbeitsbelastung schützen. Dennoch geben in einer aktuellen Arbeitsmarktstudie 7,5% der Befragten an, regelmäßig mehr als 48 Wochenstunden zu arbeiten. Wir entkräften fünf gängige Irrtümer zur Höchstarbeitszeit und zeigen Ihnen, wie HR die tägliche maximale Arbeitszeit zuverlässig einhält und dokumentiert.

Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?

Gemäß § 3 ArbZG beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden an bis zu sechs Wochentagen. Sofern Arbeitnehmer den 8-Stunden-Schnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen einhalten, dürfen sie an einzelnen Tagen bis zu zehn Stunden arbeiten. Arbeitgeber legen den Zeitraum zur Berechnung des Durchschnitts unabhängig vom Kalenderjahr fest. Sonn- und Feiertage bleiben in der Regel arbeitsfrei.

Klauseln im Arbeitsvertrag, die die Höchstarbeitszeit pro Tag von zehn Stunden überschreiten, sind grundsätzlich unzulässig. Lediglich in spezifischen Branchen oder Tarifverträgen finden abweichende Regelungen Anwendung.

Infografik Zeigt Maximale Arbeitszeit pro Tag für eine 6- und 5-Tage-Woche in der askDANTE Übersicht.

Maximale Arbeitszeit pro Woche

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche maximal 40 Stunden. Bei Ausreizung der zulässigen Überstunden dürfen Beschäftigte eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden leisten, sofern sie innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im 40-Stunden-Schnitt bleiben. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der maximalen Tagesarbeitszeit.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche liegt hingegen höher. Aus sechs Arbeitstagen mit je zehn Stunden ergibt sich eine maximale Arbeitszeit pro Woche von 60 Stunden. Langfristig muss sich der wöchentliche Durchschnitt jedoch bei maximal 48 Stunden einpendeln.

Maximale Arbeitszeit pro Monat

Um die maximale Arbeitszeit pro Monat zu ermitteln, müssen die maximalen Arbeitsstunden pro Woche mit dem Faktor 4,3 multipliziert werden. Hieraus ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit von 172 Stunden für eine 5-Tage-Woche, die in der Spitze auf bis zu 215 Stunden ausgeweitet werden darf.

Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche dürfen im Schnitt 206,4 Stunden pro Monat leisten. Ihre maximale monatliche Arbeitszeit, die durch kürzere Arbeitsperioden ausgeglichen werden muss, beträgt 258 Stunden.

Jährlich resultieren, je nach Anzahl und Lage der Feiertage, bis zu 2.250 Arbeitsstunden.

Infografik Zeigt Tabelle, die die maximale Arbeitszeit pro Monat für eine 6- und 5-Tage-Woche in der askDANTE Übersicht darstellt.

Pausen und Ruhezeiten in der maximalen Arbeitszeit

Gesetzliche Pausen sind grundsätzlich von der Arbeit abzuziehen. Bei Ausreizung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden steht Arbeitnehmern eine Pause von insgesamt 45 Minuten zu, aufgeteilt in maximal drei Abschnitte à 15 Minuten. Entsprechend endet ein 10-Stunden-Tag, der um 8 Uhr begonnen hat, für Mitarbeiter frühestens um 18:45 Uhr.

Ruhezeiten beschreiben den Zeitraum zwischen dem Ende der Arbeit und ihrem erneuten Beginn. In Deutschland gilt eine Ruhezeit von elf Stunden als Minimum. Auf zehn Stunden verkürzte Ruhezeiten sind jedoch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei der Polizei, im Rettungsdienst sowie in der Gastronomie möglich. Ein Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen in Form einer entsprechend verlängerten Ruhezeit erfolgen. Krankheits-, Urlaubs- und Feiertage gelten nicht als Kompensation.

Elementar ist in diesem Zusammenhang auch die Frage: Wann beginnt Arbeitszeit? Das Arbeitszeitgesetz definiert die Arbeitszeit als Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. In der Praxis lässt dies einen erheblichen Interpretationsspielraum. Ob das Anlegen der Arbeitskleidung oder das Starten des PCs im Einzelfall als Arbeitsbeginn gelten, sollten Arbeitgeber auf tariflicher oder arbeitsvertraglicher Basis sicherstellen.

Überstunden in der maximalen Arbeitszeit

Überstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten, müssen innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen durch Freizeitausgleich kompensiert werden. Alternativ ist die Einrichtung eines Langzeitarbeitskontos möglich, das Überstunden über einen längeren Zeitraum aufsummiert. Anwendung findet diese Regelung zum Beispiel im Rahmen der Planung einer beruflichen Auszeit wie einem Sabbatical.

Welche Ausnahmen gelten für die maximale Tagesarbeitszeit?

Die maximale Tagesarbeitszeit dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern. Dennoch erlaubt das Arbeitszeitgesetz für die Höchstarbeitszeit zahlreiche Ausnahmen.

  • In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der Gastronomie, Luftfahrt und Schifffahrt ist aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen eine abweichende Höchstarbeitszeit zulässig.
  • Leitende Angestellte sind grundsätzlich vom Arbeitszeitgesetz und somit auch von einer gesetzlichen Höchstarbeitszeit ausgenommen.
  • In Rufbereitschaft dürfen Arbeitnehmer bis zu 24 Stunden am Stück tätig sein, da es sich nicht um Arbeitszeit handelt. Besondere Optionen existieren außerdem im Bereitschaftsdienst.
  • Grundsätzlich darf die Höchstarbeitszeit in Notfällen und unter außergewöhnlichen Umständen in allen Branchen ausgeweitet werden. Ein späterer Ausgleich ist obligatorisch.
  • Ausnahmegenehmigungen lassen sich auch für saisonale Arbeitsspitzen einholen.
  • Strengere Regelungen gelten für Jugendliche, die häufig als Auszubildende arbeiten. Ihr Arbeitszeiten umfassen im Wochendurchschnitt acht Stunden, die auf maximal acht Stunden und 30 Minuten ausgeweitet werden dürfen. Auch gesetzliche Pausenzeiten sind für Jugendliche erhöht.
  • Schwangere und Stillende dürfen über einen 8-Stunden-Tag hinaus grundsätzlich keine Überstunden leisten.

Welche Konsequenzen hat die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit?

Die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kann arbeits- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Über die zuständige Aufsichtsbehörde haben Mitarbeiter die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen und Geldstrafen gegen ihren Arbeitgeber geltend zu machen.

Noch verheerender sind jedoch die gesundheitlichen und leistungsbezogenen Konsequenzen, die Mitarbeiter und Arbeitgeber bei dauerhafter Überarbeitung erwarten. Hierzu zählen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • chronische Erschöpfung und Burn-Out
  • Abnahme der Produktivität
  • gesteigertes Risiko für Arbeitsunfälle
  • Schädigungen der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit, die als zentrales Ziel im Personalmanagement gelten
  • Zunahme der Krankheitsquote im Unternehmen

Entsprechend obliegt es Führungskräften und HR, ihre Mitarbeiter vor Arbeitszeitverletzungen zu schützen. Die einzige Möglichkeit, Durchschnittswerte zuverlässig zu überprüfen und Überschreitungen rechtzeitig zu erkennen, ist ein elektronisches Arbeitszeitkonto. Zeiterfassungssysteme mit Alarmcenter, die HR-Verantwortliche bei Arbeitszeitüberschreitungen umgehend informieren, bieten hier einen besonderen Mehrwert.

Zudem können Personalverantwortliche die Priorität der täglichen Höchstarbeitszeit im Unternehmen hervorheben und darauf achten, dass Mitarbeiter ihre Pausen richtig nutzen. Das Resultat ist ein gelungenes Work Life Blending, das die Mitarbeiterbeziehung nachhaltig stärkt.

Maximale Arbeitszeit pro Tag in Deutschland und Europa

Die maximale Arbeitszeit pro Tag gilt nicht nur in Deutschland. Auch die EU erhebt verbindliche Regelungen zur Höchstarbeitszeit für ihre Mitgliedsstaaten. Dies inkludiert weitere Aspekte rund um Regenerations- und Arbeitszeiten von Beschäftigten. So gelten EU-weit beispielsweise:

  • eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
  • eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden
  • eine verpflichtende Pause nach Arbeitszeiten von sechs Stunden
  • mindestens ein freier Tag innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums
  • ein Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen

5 gängige Irrtümer zur Höchstarbeitszeit

Viele Beschäftigte sind nicht ausreichend über die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz informiert. Einige Irrtümer halten sich hartnäckig. Um Führungskräfte zur Beratung und Aufklärung zu befähigen, sollte HR die gängigen Fehlinterpretationen zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit kennen und transparent kommunizieren.

Irrtum 1: Die Höchstarbeitszeit pro Tag beträgt 12 Stunden

Insbesondere im medizinischen Bereich sind 12-Stunden-Schichten oder 24-Stunden-Dienste omnipräsent. Diese beschränken sich jedoch auf spezifische Branchen. Auch im Bereitschaftsdienst ist durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen, wie die Opt-Out-Regel, eine Verlängerung der Höchstarbeitszeit möglich. In der Regel sind jedoch lediglich zehn tägliche Arbeitsstunden zulässig.

Konstellationen, in denen Beschäftigte zum Beispiel in Agenturen oder Beratungsfirmen 14 Stunden am Tag arbeiten, sind nicht erlaubt. Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen für Unternehmen, die das Arbeitszeitgesetz und die maximale Arbeitszeit verletzen, insbesondere Folgen für die Mitarbeitergesundheit und -bindung.

Irrtum 2: Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden

Ja, das Arbeitszeitgesetz gibt eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche vor. Dies bezieht sich jedoch auf 6 Wochenarbeitstage. Da in den meisten deutschen Unternehmen die 5-Tage-Woche als Standard gilt, kommt es an dieser Stelle häufig zu Irritationen. Grundsätzlich ist zu beachten:

  • Eine tägliche Arbeitszeit von maximal zehn Stunden gilt für alle Arbeitsmodelle, unabhängig von der Anzahl der Wochenarbeitstage. Durchschnittlich darf die maximale Tagesarbeitszeit lediglich acht Stunden betragen.
  • Maximal zulässig ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden innerhalb einer 5-Tage-Woche (5 Tage á 8 Stunden). In der Spitze dürfen Arbeitnehmer bis zu 50 Stunden leisten (5 Tage á 10 Stunden).
  • Für Arbeitswochen mit sechs Tagen gilt eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (6 Tage á 8 Stunden). Vereinzelt dürfen es bis zu 60 Stunden sein (6 Tage á 10 Stunden).

Ob es sinnvoll ist, Arbeitnehmer mit sechs Wochenarbeitstagen durch eine gesteigerte wöchentliche Höchstarbeitszeit zusätzlich zu belasten, sei dahingestellt. Gesetzlich ist jedoch das tägliche Arbeitspensum ausschlaggebend.

In Modellierungen zur 4-Tage-Woche verringert sich die Arbeitszeit interessanterweise nicht auf 32 Stunden, sondern bleibt bei 40 Stunden. Sollte sich dieses Modell zukünftig durchsetzen, wäre eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit denkbar.

Irrtum 3: In einigen Branchen gilt keine Höchstarbeitszeit

Die §§ 18 bis 21a im Arbeitszeitgesetz greifen Sonderregelungen zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf. Obsolet ist diese beispielsweise für Chefärzte, den öffentlichen Dienst, die Luftfahrt sowie den Straßentransport. Das Arbeitszeitgesetz wird jedoch nicht ersatzlos gestrichen. An seine Stelle treten Betriebsvereinbarungen, tarif- oder arbeitsrechtliche Regelungen, die mit dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern einhergehen. Vollständig isoliert von einer Höchstarbeitszeit sind sie entsprechend nicht.

Lediglich leitende Angestellte sind vollständig von einer Höchstarbeitszeit ausgenommen. Aufgrund ihrer besonderen Position überträgt der Gesetzgeber ihnen die Verantwortung zur selbständigen Regulation ihrer Arbeitszeit. Gleiches gilt für Personen, die Angehörige in häuslicher Gemeinschaft pflegen sowie den liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Irrtum 4: Arbeitnehmer dürfen ihre Pause frei aufteilen

Im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit hat sich Arbeit in den vergangenen Jahren zunehmend flexibilisiert. Die Verteilung der Pausen unterliegt jedoch gesetzlichen Bestimmungen, die die Gesundheit von Arbeitnehmern schützen. So muss eine Pause mindestens einen zusammenhängenden Zeitraum von 15 Minuten umfassen. Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden werden insgesamt 30 Minuten Pause fällig. Eine Arbeitszeit von über 9 Stunden erfordert eine Pausenzeit von insgesamt 45 Minuten. Nur Arbeitgeber, die Arbeitszeiten erfassen, können die Regeneration ihrer Mitarbeiter zuverlässig sicherstellen.

Irrtum 5: Wer viel arbeitet ist am produktivsten

In einigen Unternehmen herrscht noch immer eine ungesunde Überstunden Kultur, in der lange Arbeitstage die Voraussetzung für berufliche Anerkennung bilden. Eine Korrelation zwischen Arbeitsdauer und -effektivität besteht jedoch grundsätzlich nicht. Im Gegenteil: Studien zeigen wiederholt Zusammenhänge zwischen kürzerer Arbeitszeit und höherer Produktivität. So lässt bereits nach fünf Stunden die Effektivität der Arbeit deutlich nach.

Immer mehr Arbeitgeber erkennen, dass Überstunden keine Voraussetzung für den Aufstieg in Führungspositionen sind. Stattdessen rückt eine effiziente Gestaltung der Arbeitszeit, die auch eine Zeiterfassung im Homeoffice einschließt, in den Vordergrund.

Auch die Zeiterfassungspflicht gilt als Entwicklung zugunsten der gesunden Abgrenzung zwischen Beruflichem und Privatem.

FAQ

Gilt die maximale Arbeitszeit pro Tag mit Pause oder ohne Pause?

Gesetzliche Pausenzeiten gilt es, genau wie die maximale Arbeitszeit pro Tag, strikt einzuhalten. Die Pausen selbst sind jedoch von der Arbeitszeit ausgenommen. Arbeitet ein Beschäftigter zum Beispiel von 8:00 bis 16:30 Uhr und macht eine halbe Stunde Pause, so gelten lediglich acht Stunden als Arbeitszeit. Eine Unterbrechung der Arbeitszeit muss auch bei weiteren Abwesenheiten wie einem Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen.

Gilt die maximale Arbeitszeit pro Woche auch bei 2 Jobs?

Ja – Arbeitnehmer sind verpflichtet, die maximale Arbeitszeit pro Woche auch bei zwei Jobs einzuhalten. Analoges gilt für die Ruhepause von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Nehmen Beschäftigte nach Feierabend zum Beispiel einen zusätzlichen Minijob auf, müssen zwischen seinem Ende und dem erneuten Beginn der Vollarbeit mindestens elf Stunden liegen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Arbeitgeber, eine Klausel zur verpflichtenden Information über Nebentätigkeiten in Arbeitsverträge zu integrieren. So kann ein Gespräch zur Aufklärung einer möglichen Nebentätigkeit vorausgehen. Dies trägt zur Gesundheit und Arbeitsproduktivität von Beschäftigten bei.

Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit pro Tag für Azubis?

Eine abweichende Höchstarbeitszeit gilt lediglich für minderjährige Mitarbeiter, die oft als Auszubildende arbeiten. Diese dürfen, analog zu volljährigen Arbeitnehmern, im Schnitt acht Stunden pro Tag arbeiten. Zum Ausgleich der maximalen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ist jedoch lediglich eine halbe Überstunde pro Tag zulässig. Somit beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit für einen Azubi achteinhalb Stunden.

Sind Arbeitnehmer für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit verantwortlich?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit verantwortlich. Gesetzlich tragen Arbeitnehmer keine Verantwortung für ihre maximale Arbeitszeit. In der Praxis bieten Zeiterfassungssysteme jedoch die Möglichkeit, das eigene Arbeitspensum transparent im Blick zu behalten.

Abweichende Regelungen gelten beispielsweise in der Zeiterfassung für Freelancer, die ihre Arbeitszeit selbständig verteilen.

Fazit

Die maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag bildet einen zentralen Baustein im Arbeitszeitgesetz, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu schützen. Um diese wichtige Zielsetzung nachhaltig zu verfolgen, müssen Unternehmen Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit mit einer zuverlässigen Arbeitszeiterfassung unterfüttern. Auch im Rahmen der Zeiterfassungspflicht. Ob diese digital oder mit einem Transponder Anwendung findet, ist unerheblich. Darüber hinaus gibt ein regelmäßiges Reporting HR-Verantwortlichen eine Übersicht über die Entwicklung der Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter, Abteilungen oder der gesamten Belegschaft, um mögliche Schieflagen frühzeitig aufzudecken.

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