Altersteilzeit – gesetzliche Regelung, Modelle, Berechnung
Altersteilzeit gilt für die Hälfte aller Beschäftigten als attraktive Option für die Jahre vor dem Ruhestand. Modelle zur Teilzeitrente sind für Unternehmen jedoch mit der Zahlung eines Aufstockungsbetrages und erhöhten Sozialabgaben verbunden. Wann es sich für Arbeitgeber dennoch lohnt, Mitarbeitern aufgrund ihres Alters eine Beschäftigung in Teilzeit zu gewähren, erfahren Sie hier.
- Inhalt
- 1Altersteilzeit – was ist das?
- 2Voraussetzung für Altersteilzeit
- 3Entgelt und Aufstockungsbetrag in Altersteilzeit
- 4Welche Auswirkungen hat Altersteilzeit auf die Rente?
- 5Altersteilzeit Modelle
- 6Altersteilzeitvertrag aufsetzen
- 7Altersteilzeitrechner
- 8Zeiterfassung in Altersteilzeit
- 9FAQ
- 10Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
- 11Fazit
Altersteilzeit – was ist das?
Die Altersteilzeit oder Teilzeitrente ermöglicht Beschäftigten ab 55 Jahren eine Reduktion ihres Arbeitspensums unter finanziell günstigen Rahmenbedingungen. Ziel ist ein gleitender oder vorgezogener Übergang in die Rente.
Unabhängig vom gewählten Altersteilzeitmodell erfolgt eine konstante Halbierung des Entgelts. Um dieses Defizit auszugleichen, verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines Aufstockungsbetrags in Höhe von 20% des reduzierten Gehalts. Zusätzlich muss er 80% der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Der Umfang der Arbeit ergibt sich aus einer Halbierung der Arbeitszeit der vergangenen 24 Monate.
Voraussetzung für Altersteilzeit
Die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) fixiert. Unterliegt die Arbeit einem Tarifvertrag oder spezifischen Betriebsvereinbarungen, können abweichende Voraussetzungen gelten.
Ab wann ist Altersteilzeit möglich?
Als Voraussetzung für eine mögliche Teilzeitrente müssen Mitarbeiter:
- das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- in den vergangenen fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auch Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld finden hierbei Berücksichtigung.
Grundsätzlich unterliegt die Altersteilzeit keiner Mindestlaufzeit. Entsprechend kann sie auch weit nach dem 55. Lebensjahr beginnen. Ihre Dauer muss jedoch immer bis zum geplanten Renteneintritt reichen.
Besteht ein Anspruch auf Altersteilzeit?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Ihre Ablehnung stellt eine gesetzeskonforme und legitime Entscheidung von Arbeitgebern dar. Im Kontext der Mitarbeiterbindung kann ein Entgegenkommen jedoch sinnvoll sein.
Ein Recht auf Altersteilzeit besteht möglicherweise, sofern Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen von der gesetzlichen Regelung zur Altersteilzeit abweichen.
Für wen lohnt sich Altersteilzeit?
Insbesondere Arbeitnehmer mit körperlich oder mental belastenden Tätigkeiten profitieren von der Altersteilzeit. Doch auch bei einer starken Bindung an den Beruf kann ein entsprechendes Altersteilzeitmodell einer Identitätskrise nach dem Übergang in die Rente vorbeugen. In jedem Fall ermöglicht die Teilzeitrente ein verbessertes Work Life Blending.
Die Entscheidung, ob die Gehaltskürzungen und Renteneinbußen tragbar und sinnvoll sind, obliegt allein dem Arbeitnehmer. HR-Verantwortliche nehmen in diesem Kontext eine elementare Beratungsfunktion ein, dürfen Mitarbeiter jedoch nicht zu einer Teilzeitrente verpflichten.
Entgelt und Aufstockungsbetrag in Altersteilzeit
Um die Halbierung des bisherigen Entgelts auszugleichen, gibt die gesetzliche Altersteilzeitregelung Arbeitgebern die Zahlung eines Aufstockungsbetrages in Höhe von 20% des gekürzten Entgelts vor. Zudem müssen Unternehmen weiterhin 80% der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge leisten. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Werte vorgeben.
Die aufgestockten Beiträge sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Entsprechend dient das gesamte Entgelt als Basis zur Ermittlung des Steuersatzes. Der erhöhte Steuersatz wird dann auf das reduzierte Einkommen angewandt. Zur korrekten Berechnung ist eine Angabe aller Leistungen auch in der Steuererklärung elementar. Wird in der Lohnabrechnung ein geringerer Steuersatz angesetzt, obliegt es HR-Verantwortlichen, ihre Mitarbeiter auf mögliche Steuernachzahlungen durch den Progressionsvorbehalt in Altersteilzeit vorzubereiten.
Arbeitgeber müssen den Aufstockungsbetrag über einen Zeitraum von sechs Jahren leisten. Bei einer längeren Altersteilzeit ergeben sich entsprechende Gehaltseinbußen.
Welche Auswirkungen hat Altersteilzeit auf die Rente?
Die Einplanung einer verringerten Rente ist für Mitarbeiter in Altersteilzeit obligatorisch. Die Einbußen sind allerdings nicht vergleichbar mit denen einer regulären Teilzeitbeschäftigung. Insbesondere der erhöhte Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung federt den Verlust deutlich ab. Dies gilt jedoch lediglich für die Dauer von sechs Jahren. Problematisch können die Renteneinbußen werden, sofern die Altersteilzeit diesen Zeitraum überschreitet.
Altersteilzeit Modelle
Unterschiedliche Modelle der Altersteilzeit erlauben die Ausrichtung an den Bedürfnissen des Arbeitnehmers und den Erfordernissen des Unternehmens. Die beiden gängigsten Varianten, das Teilzeitmodell und das Blockmodell, lassen sich individuell kombinieren und abwandeln.
Altersteilzeit im Teilzeitmodell / Gleichverteilungsmodell
Das Gleichverteilungs- oder Teilzeitmodell zeichnet sich durch eine konstante Verteilung der zu leistenden Arbeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit aus:
- Die wöchentliche Arbeitszeit wird halbiert.
- Die zeitliche Verteilung erfolgt individuell, z.B. als Halbierung der täglichen Arbeit oder Umstellung auf eine 4 Tage Woche mit jeweils verkürzter Stundenzahl.
Der große Vorteil des Gleichverteilungsmodells für Arbeitnehmer liegt in der unverzüglichen Reduktion der Arbeitsbelastung. Zudem gewöhnen sich Beschäftigte langsam an ein verringertes Arbeitspensum. Dies wirkt einer Identitätskrise im Ruhestand entgegen.
Das Stufenmodell als Abwandlung des Teilzeitmodells
Das Stufenmodell gilt als Abwandlung oder Steigerung des Teilzeitmodells. Die Arbeit wird hierbei schrittweise reduziert, wodurch Arbeitnehmer den Übergang in den Ruhestand noch fließender wahrnehmen. Beispielhaft kann sich die Arbeitszeit im Stufenmodell wie folgt verteilen:
- 2026: Beginn der Altersteilzeit mit 30 Wochenstunden
- 2028: Weitere Reduktion der Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden
- 2030: Weitere Reduktion der Arbeitszeit auf 10 Wochenstunden
- 2032: Renteneintritt
Altersteilzeit im Blockmodell
Das Blockmodell verteilt die halbierte Arbeitszeit auf zwei Phasen:
- In der Arbeitsphase oder aktiven Altersteilzeit arbeiten Beschäftigte regulär im bestehenden Arbeitszeitmodell weiter.
- Die Freistellungsphase oder passive Altersteilzeit erlaubt Beschäftigten eine vollständige Abwesenheit vom Arbeitsplatz.
Die Anzahl und Dauer der Blöcke lässt sich individuell festlegen. So sind zwei große Blöcke genauso denkbar wie ein wöchentlicher oder monatlicher Turnus. Entscheidend ist lediglich die identische Gesamtlänge der Aktiv- und Passivphasen, um eine Halbierung des Arbeitspensums zu erzielen.
Die Berechnung einer sechsjährigen Altersteilzeit im Blockmodell gestaltet sich zum Beispiel wie folgt:
- 2026 - 2028: Arbeitsphase / Aktivphase, in der Mitarbeiter regulär weiterarbeiten
- 2029 - 2031: Freistellungsphase / Passivphase, in der Mitarbeiter nicht mehr arbeiten
- 2032: Renteneintritt
Oder:
- Q1 2026: Arbeitsphase / Aktivphase
- Q2 2026: Freistellungsphase / Passivphase
- Q3 2026: Arbeitsphase / Aktivphase
- Q4 2026: Freistellungsphase / Passivphase
- Q1 2027: Arbeitsphase / Aktivphase
- usw.
- 2032: Renteneintritt
Arbeitnehmer profitieren bei längeren Blöcken mitunter von einem verfrühten Eintritt in die Rente unter gleichbleibender Bezahlung. Lediglich Leistungen wie Boni oder Firmenwagen erübrigen sich in der Freistellungsphase. Die passiven Abschnitte können den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Dennoch erleben viele Arbeitnehmer ihn abrupter als im Teilzeitmodell.
Elementar für Arbeitgeber ist im Blockmodell der Altersteilzeit die Insolvenzsicherung gemäß § 8 AltTZG. Da Mitarbeiter mit ihrer Arbeitskraft in Vorleistung gehen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass das vertraglich vereinbarte Entgelt auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit verfügbar bleibt.
Langzeitkonto / Wertguthaben als Abwandlung des Blockmodells
In Anlehnung an das Blockmodell kann für Arbeitnehmer in Altersteilzeit auch ein Langzeitkonto oder Wertguthaben eingerichtet werden. Diese Variante flexibilisiert den Beginn der Passivphase. Sie tritt ein, sobald die zu erbringenden Arbeitsstunden bis zum Renteneintritt abgeleistet wurden.
Anwendung findet das Wertguthaben in Altersteilzeit häufig aufgrund einer Langzeitkrankheit oder Reha, Kurzarbeit oder unbezahlten Urlaubsplanung.
Altersteilzeitvertrag aufsetzen
Der Altersteilzeitvertrag bildet die Rahmenbedingungen der vereinbarten Teilzeitrente ab. Aufgrund der Komplexität verschiedener Modelle und gesetzlicher Regelungen ist seine Erstellung obligatorisch. Idealerweise betten HR-Verantwortliche die Vertragsunterzeichnung in einen standardisierten Prozess mit umfassender Beratung und Information ein.
- Mitarbeitergespräch
Sofern Mitarbeiter Interesse an Regelungen zur Altersteilzeit zeigen, dient ein vertiefenden Mitarbeitergespräch als Basis, um die Bedürfnisse des Beschäftigten zu eruieren und mögliche Risiken aufzuzeigen.
- Altersteilzeit beantragen
Zur Beantragung der Altersteilzeit reichen Arbeitnehmer einen formloser Antrag ein. Dieser muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.
- Planung
Die Planungsphase umfasst die Auswahl eines passenden Altersteilzeitmodells sowie die Festlegung des geplanten Renteneintritts. Auch der Umgang mit Überstunden oder Dienstreisen findet an dieser Stelle Berücksichtigung.
- Vertragserstellung und -unterzeichnung
Alle vereinbarten Eckdaten fließen in den Altersteilzeitvertrag ein, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
- Umsetzung
HR und Lohnbuchhaltung übernehmen die notwendigen Anpassungen in Bezug auf das Arbeitszeitprofil, das Gehalt und die Sozialversicherungsbeiträge.
- Überwachung und Anpassung
Auch nach dem Beginn der Teilzeitrente sollten die laufenden Prozesse überwacht werden, insbesondere in Bezug auf korrekte Beiträge zur Rentenversicherung.
Altersteilzeitrechner
Die Berechnung von Gehalt und Aufstockungsbetrag in Altersteilzeit unterliegt vielseitigen Faktoren. Daher bietet sich die Nutzung eines Alterseilzeitrechners an.
Manuell lässt sich das reduzierte Gehalt in Altersteilzeit inklusive Aufstockungsbetrag mit wenigen Schritten berechnen:
- (Bisheriger Bruttoverdienst / 2) x 1,2 = Neues Bruttoentgelt inkl. 20% Aufstockungsbetrag
Altersteilzeit Berechnung Gehalt – Beispiel
Bei einem bisherigen Entgelt von 3.000€ ergibt sich in Altersteilzeit ein neuer Bruttoverdienst von 1.800€:
- (3.000€ / 2) x 1,2 = 1.800€
Um das Netto Gehalt für Mitarbeiter in Altersteilzeit zu berechnen, erfolgt anschließend ein Abzug der regulären Steuern und Sozialabgaben einschließlich des erhöhten Beitrags zur Rentenversicherung.
Zeiterfassung in Altersteilzeit
Die Arbeitszeiterfassung über ein elektronisches Arbeitszeitkonto nimmt während der Altersteilzeit eine elementare Funktion ein. Insbesondere im Blockmodell ist es entscheidend, die Vorleistung der Arbeitnehmer zuverlässig zu dokumentieren und Abwesenheiten transparent abzubilden. Durch den Einsatz leistungsstarker Zeiterfassungssysteme sparen Arbeitgeber Verwaltungsaufwand ein und werden der Zeiterfassungspflicht gerecht.
FAQ
Die gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit sind komplex. Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage obliegt es HR-Verantwortlichen, auf die wichtigsten Fragen und Bedenken ihrer Mitarbeiter einzugehen.
Welcher Urlaubsanspruch besteht in Altersteilzeit?
Mögliche Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch sind vom gewählten Modell der Altersteilzeit abhängig:
- Leisten Mitarbeiter im Teilzeitmodell weiterhin die gleiche Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen, bleibt der Urlaubsanspruch konstant.
- Reduzieren Mitarbeiter im Teilzeitmodell ihre wöchentlich geleisteten Arbeitstage, so verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
- Im Blockmodell werden die Urlaubstage anteilig reduziert, da während der Freistellungsphase kein zusätzlicher Urlaubsanspruch entsteht. So senkt sich der volle Urlaubsanspruch pro Monat der Passivphase um ein Zwölftel.
Grundsätzlich dient zur Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs die folgende Formel:
- (24 Werktage x Anzahl der jährlich geleisteten Arbeitstage) / 312 Werktage = Mindesturlaubsanspruch
Ist ein Nebenjob in Altersteilzeit erlaubt?
Ja, insbesondere im Blockmodell können Passivphasen für Nebenjobs bei einem anderen Arbeitgeber genutzt werden. Ein Minijob ermöglicht einen steuerfreien Hinzuverdienst in Altersteilzeit. In diesem Rahmen müssen das Arbeitszeitgesetz und gesetzliche Pausenzeiten zu jeder Zeit eingehalten werden.
Bleiben Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld in Altersteilzeit erhalten?
Freiwillige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld können in Altersteilzeit entfallen. Zulagen oder vermögenswirksame Leistungen dürfen Arbeitgeber zudem in den Aufstockungsbetrag von 20% einrechnen.
Wie viele Steuern werden in Altersteilzeit fällig?
Die Altersteilzeit geht mit einer erhöhten Steuer einher. Grund hierfür ist der Progressionsvorbehalt, dem die gesetzlichen Zulagen unterliegen. So wird zur Ermittlung des Steuersatzes das gesamte Entgelt herangezogen und anschließend auf das reguläre Teilzeitgehalt ohne Aufstockungsbeträge angewandt.
Fallen während der Altersteilzeit Sozialversicherungsbeiträge an?
Ja, sofern Arbeitnehmer die Sozialversicherungsgrenze überschreiten, bleiben sie sozialversicherungspflichtig. Liegt das Gehalt darunter, ist eine Befreiung möglich.
Besteht in Altersteilzeit Anspruch auf Krankengeld?
Langfristig Erkrankte in Altersteilzeit haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Als Berechnungsgrundlage dient jedoch das gekürzte Teilzeitgehalt ohne Aufstockungsbeträge. Im Ergebnis deckt das Krankengeld lediglich einen Bruchteil des ursprünglichen Gehalts ab. Zudem kann ein längerer Krankengeldbezug, beispielsweise im Rahmen einer Reha, zu einer Verlängerung der Aktivphase bzw. einer Umstellung auf ein Langzeitkonto führen. Entsprechend zählt der Bezug von Krankengeld zu den größten Risiken der Altersteilzeit.
Müssen Arbeitnehmer nach der Altersteilzeit in Rente gehen?
Arbeitnehmer unterliegen nicht der Pflicht, nach einer Altersteilzeit in Rente zu gehen. Elementar ist jedoch, dass die Planung der Teilzeitrente bis zum regulären Renteneintritt reicht. Entscheiden sich Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt für die Fortführung ihrer Arbeit, ist eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber legitim.
Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit bietet vielschichtige Vor- und Nachteile. Richtungsweisend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind vorrangig die folgenden Faktoren:
Vorteile der Altersteilzeit für Arbeitgeber
- Die Mitarbeiterkosten reduzieren sich.
- Beschäftigte werden durch verringerte Arbeitszeiten möglicherweise länger an das Unternehmen gebunden. So besteht zeitlicher Spielraum für die Einarbeitung und den Wissenstransfer an einen Nachfolger.
- Die Teilzeitrente gilt als sozialverträgliches Instrument zum sukzessiven Stellenabbau. Wichtig hierbei: Eine Vorgabe der Altersteilzeit durch den Arbeitgeber ist rechtlich unwirksam.
- Von jüngeren Mitarbeitern kann die Teilzeitrente als attraktive Zukunftsperspektive und positiver Faktor im Employer Branding wahrgenommen werden.
- Tendenziell legen Beschäftigte in Teilzeit seltener eine Krankmeldung vor und nehmen einen Arztbesuch während der Arbeitszeit seltener wahr.
- In der Regel leisten Beschäftigte in 50% Teilzeit mehr als die Hälfte eines Vollzeitpensums.
Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitgeber
- Die Arbeitskraft im Unternehmen reduziert sich.
- Aufgrund der Zuschläge verursachen Mitarbeiter in Altersteilzeit erhöhte Kosten pro Arbeitsstunde.
- Ein punktueller Planungs- und Verwaltungsaufwand muss einkalkuliert werden. Für Personalverantwortliche, die einen Schichtplan erstellen, ergeben sich zudem mögliche Herausforderungen in der Personaleinsatzplanung.
Vorteile der Altersteilzeit für Arbeitnehmer
- Die Arbeitsbelastung wird reduziert und das Ausmaß an Freizeit erhöht.
- Durch gesetzliche Zulagen steigt der Stundenlohn.
- Ein fließender oder vorzeitiger Übergang in den Ruhestand wird ermöglicht.
- Beschäftigte profitieren von erheblich mehr Rentenpunkte als in regulärer Teilzeitarbeit.
Nachteile der Altersteilzeit für Arbeitnehmer
- Mitarbeiter müssen Gehaltseinbußen einkalkulieren.
- Der Rentenanspruch sinkt.
Fazit
Altersteilzeit bietet Unternehmen wie Beschäftigten individuelle Chancen und Nachteile. Entscheiden sich Arbeitgeber für die Gewährung von Altersteilzeitmodellen, ergeben sich positive Effekte in Bezug auf die Mitarbeiterbindung sowie zahlreiche Optionen in der strategischen Personalplanung. Insbesondere der sozialverträgliche Stellenabbau und die Abmilderung des Fachkräftemangels durch zuverlässigen Wissenstransfer müssen als zentrale Stärken der Altersteilzeit hervorgehoben werden. In diesem Kontext relativieren sich häufig ein erhöhter Stundenlohn und punktueller Verwaltungsaufwand.
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