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Wann beginnt Arbeitszeit?

Headerbild zeigt einen Mitarbeiter mit Laptop, der auf einem Schreibtisch sitzt und mit askDANTE arbeitet.

Mit der Einführung einer Arbeitszeiterfassungspflicht im Unternehmen ist die Frage nach Beginn und Ende der Arbeitszeit ebenfalls ins Blickfeld gerückt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt zwar, wann die Arbeitszeit beginnt und endet. Oftmals bewegen sich Mitarbeiter im Arbeitsalltag in Grauzonen, was diese Zeitangaben betrifft. Insbesondere die Themen Dienstreise oder Umkleidezeit können Fragen aufwerfen. Was Unternehmen und HR-Verantwortliche zum Arbeitszeit-Beginn wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Flexibilität und Fairness gewünscht

Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit wurde in zahlreichen KMUs als Inbegriff der neuen Arbeitswelt eingeführt. Es hat den Fokus vom zeitlich ungebundenen Arbeiten in Richtung ergebnisorientiertes Aufgabenmanagement verlagert. Statt Stechuhr stand Work-Life-Blending im Fokus. Wann Beschäftigte demnach zur Arbeit kommen und gehen, war in vielen Branchen zweitrangig.

Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie – diese Frage blieb offen und stellte viele Unternehmen vor unvorhergesehene Herausforderungen. Ob es das unbemerkte Zuspätkommen im Schichtbetrieb ist oder die unvergüteten Plusstunden nach Feierabend: Der buchstäblich fehlende Arbeitsrahmen von Beginn und Ende der Arbeitszeiten forderte von Arbeitgebern neue Maßnahmen in der Personaleinsatzplanung ein.

Zeiterfassungspflicht soll Klarheit bringen

Eine Entwicklung, auf die schließlich der Gesetzgeber mit dem BAG-Urteil reagiert hat: Das Bundesarbeitsgericht hat eine gesetzliche Arbeitszeiterfassungspflicht für Arbeitgeber beschlossen. Damit sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Belegschaft täglich zu dokumentieren – einschließlich Dauer, Beginn und Ende.

Herausforderung bei Bestimmung von Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der Beschluss hat automatisch die Frage nach der minutengenauen Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeiten in den Fokus gerückt. Eine tägliche Dokumentation von Arbeitsstunden sicherzustellen sei wesentlich:

  1. einerseits für die Förderung zusätzlicher Transparenz bei Arbeits- und Planungsprozessen
  2. andererseits für das allgemeine Gesundheitsmanagement im Unternehmen

Die Gesetzgebung verfolgt damit die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Aber wann beginnt tatsächlich die Arbeitszeit im Büro? Bzw. ab welchem Zeitpunkt müssen Zeiterfassungssysteme die Arbeitszeiten aufzeichnen? Diese Fragestellung ist insbesondere für die richtige Vergütung des Mitarbeiters von Bedeutung. In einigen Sonderfällen haben rechtliche Beschlüsse diesbezüglich Klärung verschafft.

Was umfasst die Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat als Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 Absatz 1 ArbZG) bestimmt. Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit wurde dabei ebenfalls auf acht Stunden begrenzt. An welchen Wochentagen Arbeitnehmer ihre genauen Tätigkeiten dabei zu erbringen haben, ergibt sich dagegen aus dem Arbeitsvertrag oder den tariflichen Bestimmungen. Der Umfang der höchstzulässigen Monats- bzw. Wochenarbeitszeit ist hier ebenfalls inkludiert.

Wann beginnt Arbeitszeit?

Ob es der kurze Fußweg am Morgen ist oder die längere Anfahrtszeit mit Auto und Bahn – grundsätzlich zählt der persönliche Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob Arbeitnehmer auf dem Hin- und Rückweg privaten Beschäftigungen nachgehen oder bestimmte Arbeitstätigkeiten ausführen. Ganz gleich, ob es das kurze Telefonat mit einem Teamkollegen oder der geschäftliche Anruf eines Kunden während der Pendelfahrt ist. Wo und wann die Arbeitszeit beginnt, hängt in der Regel mit dem Eintritt ins Büro bzw. in die Betriebsstätte zusammen.

Infografik beantwortet die Frage wann beginnt Arbeitszeit mit Hinweis auf fehlende Gesetze dazu. Mit Nennung einer Faustregel.

Außerdem gilt: Haben Beschäftigte zudem einen festgelegten Arbeitsort, ist der Arbeitsweg kein Bestandteil der Arbeitszeit.

Wann beginnt die Arbeitszeit per Gesetz?

Ein eigenes Gesetz zur Bestimmung von Arbeitszeit-Beginn und Arbeitsende besteht aktuell nicht. Unternehmen kann die allgemeine Gesetzgebung zur Arbeitszeit eine hilfreiche Orientierung sein. Zur Einordnung interner Fälle können zahlreiche Rechtsbeschlüsse Abhilfe schaffen.

Wann endet die Arbeitszeit?

Die Arbeit ist getan und der Stift hingelegt, aber sind Beschäftigte auch zum sofortigen Ausstempeln verpflichtet? Ja – Arbeitnehmer sind nach Beenden ihrer Arbeitstätigkeiten dazu angehalten, sich auszustempeln. Es ist grundsätzlich festgelegt, dass die Arbeitszeit mit dem Verlassen des Büros bzw. des Betriebsgeländes endet. Der Rückweg vom Firmengebäude nach Hause gehört demnach zum Dienstschluss bzw. zum Feierabend. Im Rahmen von Homeoffice und Tätigkeiten, die am PC ausgeführt werden, gehört das Herunterfahren des Computers dagegen zur Rüstzeit.

Exkurs: Rüstzeit

Unter Rüstzeit wird jene Zeit verstanden, in der nicht die eigentlichen Arbeitsaufgaben verrichtet werden. Sondern Tätigkeiten, die der eigenen Arbeit nützlich bzw. nötig sind, um diese vorzubereiten. Hierzu gehören beispielsweise das Ein- und Ausschalten des PCs, das Anziehen von Schutz- und Dienstkleidung sowie das Vorbereiten einer maschinellen Anlage im Produktionsbetrieb. Die Rüstzeit fällt laut ArbZG zunächst unter die vergütete Arbeitszeit.

Ausnahmefälle in der Rüstzeit

Ausnahmen diesbezüglich hat es in der Vergangenheit beim Thema Arbeitsschutzkleidung gegeben. Hier haben die Bundesarbeitsgerichte in verschiedenen Gerichtsurteilen oftmals zugunsten einer verpflichtenden Vergütung der Rüstzeit entschieden – in einigen Fällen jedoch auch dagegen.

  • Beispielhaft hierfür ist das BAG-Urteil vom 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 zur Umkleidezeit im medizinischen Bereich. Entschieden wurde, dass die Zeitspanne für das Anlegen von Arbeitskleidung zum festen Bestandteil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört.
  • In einem anderen Kontext hat das Gericht den Aspekt einer Fremdnutzung im Bezug auf die Arbeitskleidung hervorgehoben. Hier hat der sogenannte IKEA-Beschluss vom 10. November 2009 entschieden, dass das An- und Ablegen von Arbeitskleidung grundsätzlich fremdnützig ist und damit eindeutig als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu verstehen ist.
  • An anderer Stelle hingegen (im BAG-Urteil, 11.10.2000 - Az. 5 AZR 122/99) hat die Rechtsprechung die Umkleidezeit eines Müllwerkfahrers ebenfalls als Rüstzeit bestimmt, die jedoch nicht vergütungspflichtig ist. Das Gericht zog hierbei die fehlende Angabe im Arbeitsvertrag als Grundlage hinzu.

Ob die Rüstzeit vergüteter Bestandteil der Arbeitszeit ist oder nicht, ist daher stets individuell zu betrachten. Fehlen gesetzliche Vorgaben, können Arbeitsverträge, Betriebs- oder Tarifvereinbarungen Orientierung geben. Beschäftigte können bei Unklarheiten auch mit dem eigenen Arbeitgeber in den direkten Austausch gehen, um etwaige Betriebsvorgaben abzustimmen.

Was ist Bestandteil der Arbeitszeit?

In der Regel werden im Arbeits- und Tarifvertrag die genauen Arbeitszeiten für Woche und Monat bestimmt. Welche Rahmenarbeitszeiten bestehen, ob es im Unternehmen Kernarbeitszeit gibt oder ob das Beschäftigungsverhältnis die Einbeziehung einer Gleitzeit vorsieht – das hängt von betriebsinternen Regelungen ab. Arbeitsstart und Arbeitsende sind im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes mit Eintritt und Verlassen der Betriebsstätte geregelt. In einigen Fällen bieten diese Angaben jedoch Auslegungsspielraum und müssen gegebenenfalls einer individuellen Bewertung unterzogen werden.

Ab wann beginnt die Pausenzeit?

Ab wann die Pausenzeit beginnt, ist in Unternehmen und Branchen individuell festgelegt. Gesetzliche Pausenzeiten bleiben hiervon jedoch unberührt. Ihre Umsetzung ist für jedes Arbeitsverhältnis obligatorisch. Bestehen eigene Pausenmodelle und Regelungen für Pausenzeiten, können diese anderweitig – zum Beispiel im Anstellungsvertrag – festgesetzt werden.

Kurze Unterbrechungen – was zählt zur Arbeitszeit?

Ein gewöhnlicher Arbeitstag besteht in der Gesamtheit nicht nur aus Arbeit. Ob es der ungewollte Internetausfall im Homeoffice ist, das kurze Kaffeeholen in der Büroküche oder die Raucherpause durch den Tag verteilt – Unterbrechungen, Pausen und gelegentliche (technische) Störungen gehören dazu. Dabei bestehen vielerorts Unsicherheiten, welche Unterbrechungen während der Arbeitszeit arbeitsrechtlich erlaubt sind. Hier verlangt insbesondere die Zeiterfassungspflicht nach einer vermehrten Differenzierung.

Infografik zeigt Beispiele, die zur Arbeitszeit gehören. Mit Kaffeepause, Umziehen und Dienstreise.

Gehört die Kaffeepause zur Arbeitszeit?

Die kleine Kaffeepause motiviert. Deshalb setzen Unternehmen neben flexiblen Arbeitszeiten zunehmend auf den kostenfreien Kaffee im eigenen Employer Branding. Den Arbeitsplatz für einen Augenblick zum Kaffeeholen zu verlassen, ist für Beschäftigte in dieser Hinsicht durchaus zulässig. Wiederholt sich das Kaffeeholen jedoch zu oft oder verläuft sich in ausschweifenden Gesprächen unter Mitarbeitern, können Arbeitgeber darauf hinweisen. Die Kaffeepause gehört grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und kann Beschäftigten demnach unter Umständen untersagt werden. Ist eine Zeiterfassung online im Einsatz, gilt es auch das Thema Arbeitszeitbetrug im Blick zu behalten.

Raucherpause sollte erfasst werden

Die Raucherpause in der Arbeitszeit zählt nach wie vor zu den beliebtesten Kurzpausen im Arbeitsalltag. Sie ist jedoch streng genommen nicht Bestandteil der Arbeitszeit und müsste separat erfasst werden. Zahlreiche Betriebe entscheiden sich nicht zuletzt deswegen für die Einführung einer digitalen Arbeitszeiterfassung im Betrieb, um diesbezüglich Transparenz zu schaffen und Benachteiligung vorzubeugen. Oftmals profitieren Unternehmen hierbei von automatischen Pausenabzügen, die mit den täglichen Ruhepausen verrechnet werden.

Toilettengang ist Teil der Arbeitszeit

Der Toilettengang gehört zur sogenannten Verteilzeit des Mitarbeiters und gehört zur Arbeitszeit. Dazu zählen Tätigkeiten, die im Rahmen der Soll-Zeit verrichtet werden und beispielsweise persönliche Bedürfnisse abdecken. Der Arbeitgeber ist daher nicht befugt, den Toilettengang zu untersagen oder in Umfang einzugrenzen. Etwaige Lohnkürzungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Arbeitszeit im Homeoffice: gleiche Regeln wie im Büro

Grundsätzlich entspricht das Ausüben von Arbeitsaufgaben im Homeoffice lediglich einer Verlagerung des Arbeitsortes. Damit besteht für Beschäftigte und Arbeitgeber auch hier die Pflicht zur Wahrung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Bei der Arbeit Zuhause markieren in der Regel das Einschalten und Herunterfahren des PCs den Arbeitsanfang und das Arbeitsende. Diese Zeitdaten wiederum fallen kategorisch unter die Rüstzeit und stellen einen Bestandteil der vergüteten Arbeitszeit dar. Eine Zeiterfassung im Homeoffice kann Unternehmen bei einer gewollten minutengenauen Aufzeichnung von Arbeitszeiten ideal unterstützen.

Ist Umziehen Arbeitszeit?

Die Umkleidezeit befindet sich arbeitsrechtlich gesehen in einem Graubereich. Hier gilt es genau hinzuschauen: Grundsätzlich zählt das Umziehen bzw. An- und Ausziehen von Arbeitskleidung zur Privatangelegenheit, die nicht zur Arbeitszeit gehört. Ausnahmen können bestehen, wenn bestimmte Vorschriften das Tragen von Dienstkleidung vorsehen. Ob das Anlegen von Dienstkleidung zu vergüten ist, hängt weitgehend von einer Fremdnützigkeit ab. Diese ist beispielsweise bei einer besonders auffälligen Dienstkleidung gegeben – etwa beim Feuerwehranzug, medizinischer Uniform oder einer marken- und logospezifischen Firmenrobe. Bei Unklarheiten können verschiedene Urteile Aufklärung geben.

Ist Bereitschaftszeit bezahlte Arbeitszeit?

Ja – die Bereitschaftszeit gilt im Allgemeinen als vergütungspflichtige Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinne. Diese muss jedoch nicht in gleicher Höhe abgegolten werden. Für Aufschluss gesorgt haben in diesem Bereich verschiedene Rechtsprechungen, die vordergründig zugunsten des Arbeitnehmers entschieden haben (siehe EuGH, 21.02.2018, C-518/15 und EuGH-Urteil vom 03.10.2000 (Rs. C-303/98). Beim Bereitschaftsdienst handelt es sich um einen Zeitumfang innerhalb oder außerhalb des eigenen Betriebsortes, von dem aus die eigene Tätigkeit nach Bedarf umgehend aufgenommen werden kann.

Wann beginnt die Arbeitszeit im Außendienst?

Aktuell besteht die Regelung, dass Mitarbeitern im Außendienst die Fahrt zum Kunden als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzurechnen ist. Dasselbe gilt auch für die Rückfahrt vom jeweiligen Standort im Außendienst zum eigenen Wohnort. Eine mobile Zeiterfassung mit App kann Außendienstmitarbeitern die nötige Flexibilität und Genauigkeit bei der Aufzeichnung von Arbeitsstunden gewährleisten.

Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie im Handwerk?

Im Handwerk unterliegt die Arbeitszeitbestimmung den bestehenden Tarifverträgen. Die Arbeitszeit beginnt und endet in der Regel auf der Arbeits- bzw. Baustelle, insofern keine weiteren Vereinbarungen bestehen. Die Zeiterfassung mit App kann für diese mobile Tätigkeit besonders praktisch sein. Eine clevere Zeiterfassung mit Barcode funktioniert außerdem auch im Offline-Modus – ideal für Arbeitsorte auch ohne Netzverbindung.

Wann beginnt die Arbeitszeit bei Dienstreise?

Beim Thema Dienstreise besteht die Kernfrage, ob die Wegzeit bzw. Fahrzeit Bestandteil der bezahlpflichtigen Arbeitszeit ist. Entscheidend in diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte: die arbeitsvertraglichen Festsetzungen und die Tatsache, ob der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstreise ein Fahrzeug eigenständig fährt. Ist Letzteres der Fall, zählt die Dienstreise zweifelsohne als Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinne. Gibt es Tätigkeiten oder Aufträge seitens des Arbeitgebers, die Beschäftigte in öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen, handelt es sich ebenfalls um Arbeitszeit. Eine digitale Projektzeiterfassung kann für die fehlerfreie Erfassung dieser Arbeitsstunden äußerst hilfreich sein.

Fazit: Arbeitszeitregelungen intern kommunizieren

Wann Arbeitszeit beginnt, hängt vom jeweiligen Arbeitskontext ab. Ein Blick in bestehende Rechtsprechungen kann Unternehmen die nötige Auskunft verschaffen. Als Faustregel gilt jedoch auch hier: Eine klare Kommunikation nach innen beugt Missverständnissen vor und sorgt für die nötige Fairness im Team. Die Nutzung digitaler Zeiterfassungstools bildet dabei die Grundlage für ein Höchstmaß an Transparenz und Anpassungsfähigkeit bei der Aufzeichnung von exaktem Beginn und Ende der Arbeitszeiten. Ein Arbeitszeitkonto kann zusätzlich eine klare Trennung schaffen bei Überstunden und kundenbasierten Projektstunden. Für fakturierbare und nicht fakturierbare Zeiten mit Timesheets und Exportmöglichkeiten für die Abrechnung.

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