Minijob – alle Informationen und Verdienstgrenze 2025
Ab 2025 dürfen Beschäftigte in einem Minijob bis zu 556€ verdienen. Doch nicht nur die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, auch der Mindestlohn steigt weiter an. Informieren Sie sich im Folgenden zu den wichtigsten Vorschriften für Arbeitgeber und den aktuellen Grenzen für Minijobber.
- Inhalt
- 1Was ist ein Minijob – Definition
- 2Aktuelle Minijob Verdienstgrenze
- 3Wie viele Stunden pro Woche sind im Minijob 2025 erlaubt?
- 4Welche Kosten tragen Arbeitgeber bei einem Minijob?
- 5Minijob Anmeldung – Vorgehen für Arbeitgeber
- 6Dürfen Beschäftigte zwei Minijobs ausüben?
- 7Mindestalter im Minijob
- 8Zeiterfassung im Minijob
- 9Vor- und Nachteile des Minijobs
- 10Fazit
Ein Hinweis: Auch Privatpersonen können Minijobber anstellen. Der nachfolgende Artikel bezieht sich jedoch ausschließlich auf gesetzliche Regelungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler als gewerbliche Arbeitgeber.
Was ist ein Minijob – Definition
Bei einem Minijob oder einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, das deutliche Entlastungen für Steuern und Sozialabgaben beinhaltet. Insbesondere Arbeitnehmer sind vollständig von der Einkommenssteuer befreit. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung einer gesetzlich festgelegten Verdienstgrenze. Die Arbeit auf Minijob Basis ist in vielen Branchen üblich, beispielsweise im Handel, in der Gastronomie oder zunehmend auch als Minijob im Homeoffice.
Aktuelle Minijob Verdienstgrenze
Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556€ pro Monat an. Dies entspricht einem Einkommen von 6.672€, das Minijobber jährlich verdienen dürfen. Diese Erhöhung schließt an den sukzessiven Anstieg der Geringfügigkeitsgrenze der vergangenen Jahre an.
Gleichzeitig steigt 2025 auch der Mindestlohn auf 12,82€ pro Stunde. Für geringfügig Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten, bleibt die zulässige Arbeitszeit damit nahezu konstant.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob Grenze?
Seit dem 1. Oktober 2022 ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Als unvorhersehbar gilt beispielsweise eine kurzfristige Krankheitsvertretung. Urlaubsvertretungen oder Steigerungen im Mindestlohn sind hingegen planbar und müssen vom Arbeitgeber bereits im Vorfeld einkalkuliert werden. Gleiches gilt für saisonal bedingte Mehrarbeit.
Verdient ein Beschäftigter in maximal zwei Monaten pro Jahr zwischen 556€ und 1.112€, fallen zwar höhere Steuern und Sozialabgaben an, doch der Mitarbeiter verliert nicht seinen Status als Minijobber. Hierbei werden immer die zurückliegenden 12 Monate einbezogen.
Der Status als geringfügig Beschäftigter geht verloren:
- sobald ein Monatseinkommen den doppelten Wert der Geringfügigkeitsgrenze von 1.112€ übersteigt oder
- sobald der Arbeitnehmer die Verdienstgrenze von 556€ öfter als zweimal innerhalb von 12 Monaten überschreitet oder
- sobald die Überschreitung vorhersehbar wird, beispielsweise im Rahmen einer Gehaltserhöhung oder einer Urlaubsvertretung.
Die Umstellung der geringfügigen Beschäftigung obliegt in den genannten Fällen dem Arbeitgeber. Dies ist unverzüglich umzusetzen, sobald eines der oben genannten Kriterien für ihn ersichtlich wird.
Minijob und Midijob
Arbeitsverhältnisse, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, jedoch ein Einkommen unter 2.000€ brutto erzielen, werden anknüpfend an den Minijob als Midijob oder “Beschäftigung im Übergangsbereich" bezeichnet. Beschäftigte und Arbeitgeber profitieren im Midijob ebenfalls von Erleichterungen für Steuern und Sozialabgaben, jedoch nicht im gleichen Ausmaß wie bei einem Minijob. So entsprechen die Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung dem allgemeinen Beitragssatz.
Wie viele Stunden pro Woche sind im Minijob 2025 erlaubt?
Wie viele Stunden Minijobber leisten dürfen, um ihren Status als geringfügig Beschäftigte zu erhalten, hängt von dem vereinbarten Entgelt pro Stunde ab. Zur Berechnung wird die Verdienstgrenze durch den Stundenlohn geteilt:
- Verdienstgrenze / Stundenlohn = maximale Stundenanzahl pro Monat
- Maximal Stundenzahl pro Monat / 4,33 = Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche
Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn haben, dürfen unter Berücksichtigung der Verdienstgrenze von 556€ eine Arbeitszeit von 10,02 Stunden pro Woche leisten:
- 556€ / 12,82€ = 43,37h pro Monat
- 43,37h / 4,33 = 10,02h pro Woche
2024 lag die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Minijobbern, die den Mindestlohn erhielten, bei 10,01 Stunden pro Woche. Somit verändert sich die Personaleinsatzplanung im Vergleich zum Vorjahr nur minimal.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Stundenlohn im Minijob ausfällt, desto weiter reduziert sich die zulässige Arbeitszeit.
Stundenlohn | Maximale Stunden pro Monat im Minijob | Durchschnittliche Stunden pro Woche im Minijob |
---|---|---|
12,82€ | 43,37h | 10,02h |
15€ | 37,07h | 8,56h |
18€ | 31,44h | 7,26h |
Welche Kosten tragen Arbeitgeber bei einem Minijob?
Der Grund für die Attraktivität von geringfügigen Beschäftigungen liegt vor allem in der deutlichen Reduktion von Steuern und Sozialabgaben. Im Vergleich zum Minijobber, der lediglich auf freiwilliger Basis in die Rentenversicherung einzahlt, tragen Arbeitgeber dennoch einige Kosten für Minijobs. Während Pflege- und Arbeitslosenversicherung vollständig entfallen, reduzieren sich die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung nur unwesentlich.
Abgaben | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|
Lohnsteuer | 2% | - |
Krankenversicherung | 13% | - |
Rentenversicherung | 15% | 3,6% (Befreiung möglich) |
Pflegeversicherung | - | - |
Arbeitslosenversicherung | - | - |
Umlagen für Insolvenz, Krankheit, Mutterschutz | < 1% | - |
Obwohl Arbeitgeber im Minijob einen Beitrag zur Krankenversicherung leisten, reicht dieser nicht aus, um die Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu decken. Existiert neben dem Minijob kein weiterer Arbeitgeber, der in die Krankenversicherung einzahlt, obliegt es dem Arbeitnehmer, sich selbst zu versichern. Dies ist auch über die Bundesagentur für Arbeit oder eine Familienversicherung möglich.
Minijob Anmeldung – Vorgehen für Arbeitgeber
Die Minijob-Zentrale ist der wesentliche Ansprechpartner für Arbeitgeber, die einen Minijob anmelden wollen. Diese ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Bundesknappschaft.
Das konkrete Vorgehen zur Anmeldung einer geringfügigen Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale gestaltet sich wie folgt:
- Falls noch keine Betriebsnummer vorliegt, beantragen Arbeitgeber diese beim Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit.
- Vor der Minijob Anmeldung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass der Beschäftigte alle notwendigen Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung laut Minijob-Zentrale erfüllt. Über einen Personalfragebogen lässt sich beispielsweise eruieren, ob der Mitarbeiter bereits weitere Minijobs ausübt, mit denen er die Geringfügigkeitsgrenze erreicht.
- Ein Arbeitsvertrag ist auch für einen Minijob obligatorisch, um Rechtssicherheit und klare Erwartungshaltungen zu schaffen.
- Anschließend führt der Arbeitgeber die finale Anmeldung bei der Minijob-Zentrale durch.
Dürfen Beschäftigte zwei Minijobs ausüben?
Ja, sofern keine Überschreitung der Verdienstgrenze von 556€ pro Monat insgesamt eintritt, ist die Arbeit in zwei oder mehr Minijobs zulässig. Anders verhält es sich jedoch, wenn neben den geringfügigen Beschäftigungen ein Hauptjob vorliegt.
Ein einzelner Minijob neben dem Vollzeitjob oder die Kombination von Teilzeit und Minijob ist legitim. Kommt eine weitere Beschäftigung auf Minijob Basis hinzu, werden hingegen Steuern und Sozialabgaben fällig. Hier müssen Arbeitnehmer ihrer gesetzlichen Pflicht zur Versteuerung des zweiten Minijobs über Steuerklasse 5 gemeinsam mit der Haupttätigkeit nachkommen.
Eine Informationspflicht des Arbeitgebers kann über Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträge vorgegeben sein. Dieser Anspruch auf Information gilt auch, wenn Beschäftigte neben einer Ausbildung einen Minijob aufnehmen.
Gesetzlich gelten mehrere Jobs bei dem gleichen Arbeitgeber als eine Beschäftigung. Unabhängig davon, wie sehr sie sich inhaltlich unterscheiden.
Mindestalter im Minijob
Grundsätzlich orientieren sich alle Arbeitsverhältnisse an den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Jugendschutz- und Arbeitszeitgesetz. So auch geringfügige Beschäftigungen. Demnach dürfen Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren in einem Minijob arbeiten, sofern Arbeitgeber ihren Anspruch auf spezifische gesetzliche Pausenzeiten berücksichtigen.
Die Ausübung eines Minijobs unter 15 Jahren ist laut § 5 Abs. 1 JuSchG verboten. Unter Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder jedoch bereits ab 13 Jahren leichte Tätigkeiten für maximal zwei Stunden pro Tag ausüben. Dies gilt, sofern die Sicherheit, Gesundheit, Entwicklung sowie der Schulbesuch des Kindes durch die Arbeit nicht gefährdet werden. Der Mindestlohn ist auch für Minderjährige obligatorisch.
Zeiterfassung im Minijob
Die Zeiterfassungspflicht gilt für Beschäftigte auf Minijob Basis genauso wie für Vollzeitangestellte. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verdienstgrenze ist die Arbeitszeiterfassung beim Minijob relevant. Ob Minijobber feste Arbeitszeiten haben, in Gleitzeit oder vollständig flexibel arbeiten, ist hierbei unerheblich. Eine digitale Zeiterfassung im Minijob schafft transparente und einfache Prozesse für Arbeitgeber wie Beschäftigte.
Vor- und Nachteile des Minijobs
Obwohl Minijobs bei Unternehmen und Angestellten gleichermaßen beliebt sind, bringen geringfügige Beschäftigungen nicht nur positive Aspekte mit sich. Arbeitgeber, die eine langfristige Mitarbeiterbindung anstreben, tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeiter umfassend zu informieren und ihnen gegebenenfalls alternative Beschäftigungsformen anzubieten.
Vorteile des Minijobs
- Für Minijobber ist die geringfügige Arbeit steuerfrei und muss nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies ermöglicht ein verhältnismäßig hohes Nettoeinkommen bei geringer Arbeitszeit.
- Zudem genießen Arbeitnehmer analoge Rechte wie Festangestellte im Unternehmen. Hierzu zählen insbesondere die gesetzliche Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch sowie Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft oder Schwangerschaft.
- Im Vergleich zu kurzfristigen Beschäftigungen dürfen Minijobs länger als 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr ausgeübt werden. Dies ermöglicht eine langfristige Zusammenarbeit auf geringfügiger Basis.
- Arbeitgeber profitieren hauptsächlich von verringerten Sozialabgaben. So werden gesetzliche Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung gesenkt. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen komplett.
- Auch Arbeitnehmer, die nebenbei studieren oder Rente beziehen, können flexibel zu attraktiven Konditionen als Minijobber arbeiten. Hiervon profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen.
Nachteile des Minijobs
- Der größte und elementarste Nachteil des Minijobs besteht im fehlenden Anspruch auf Arbeitslosengeld, da Minijobber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten. Gleiches gilt für die Rente, wenn Minijobber freiwillig auf Beiträge zu Rentenversicherung verzichten. Für Mitarbeiter, die einem Minijob neben dem Vollzeitjob nachgehen, hat dieser Nachteil jedoch deutlich weniger Gewicht.
- Minijobber arbeiten häufig auf Mindestlohn Niveau und führen eine Beschäftigung mit niedriger Qualifikation aus.
- Zudem muss die Einhaltung der Verdienstgrenze engmaschig kontrolliert werden, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu bleiben. Werden keine digitalen Zeiterfassungssysteme eingesetzt, bedeutet dies einen hohen Kontrollaufwand.
Fazit
Ein Minijob bietet vielen Beschäftigten die Möglichkeit, steuerfreies Einkommen zu erzielen und befreit Arbeitgeber von Sozialabgaben. Dieser kurzfristige Gewinn muss jedoch immer vor dem Hintergrund der langfristigen Zufriedenheit und Sicherheit von Arbeitnehmern gesehen werden. So sollte die geringfügige Beschäftigung als Hauptjob in der Regel nur eine temporäre Lösung darstellen.
In diesem Rahmen obliegt es HR-Verantwortlichen, qualifizierte Mitarbeiter zu sicheren Bedingungen an ihr Unternehmen zu binden. Auf diese Weise steigern Arbeitgeber die Mitarbeiterzufriedenheit und wirken den Entwicklungen des Fachkräftemangels wirksam entgegen.
Disclaimer
Die Inhalte dieser Website wurden mit größter Sorgfalt, und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die bereitgestellten Inhalte auf unserer Internetseite ausschließlich dem unverbindlichen Informationszweck dienen. Dies gilt auch für Beiträge mit rechtlichem / rechtsfachlichem Hintergrund. Sie ersetzen keine individuelle juristische Rechtsberatung. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind daher ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität zu verstehen.